II. Fragestellung
1.
Welchen
Fristen wurden mit der Übergabe der Aufgaben des Umweltreferenten an die
Stabsstelle Wirtschaftsförderung durch die Oberbürgermeisterin hinsichtlich der
Fortschreibung des Energieberichtes gesetzt?
2.
Wenn keine Fristen gesetzt wurden, welche Priorität
besitzt die Fortschreibung des Energieberichtes als Auftrag durch den Stadtrat
seitens der Oberbürgermeisterin?
3.
Wurde mit der Umsetzung des Auftrages an die
Stabsstelle Wirtschaftsförderung bereits begonnen und gibt es ein
Zwischenergebnis?
4.
Werden unter 1. erteilte Fristen eingehalten und,
wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der Fortschreibung des
Energieberichtes und dessen Übergabe an den Stadtrat zu rechnen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Ziel der Oberbürgermeisterin ist es, den Energiebericht unter den Voraussetzungen der Beantwortung der Anfrage AF-0405/2012 fortzuschreiben.
Die Fortschreibung des Energieberichtes der Stadt Eisenach ist eine freiwillige Aufgabe der Verwaltung, die sowohl entsprechende personelle als auch finanzielle Ressourcen in der Verwaltung voraussetzt. Deshalb ist eine verlässliche Aussage zum Zeitpunkt der Vorlage derzeitig nicht möglich.