Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Bebauung Wehrecke
Vorlage
AF-0435/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.    Aus welchen Gründen wurde das Grundstück aus den Renaturierungsmaßnahmen der Stadt herausgenommen?

 

2.    Wie wird das Grundstück im Flächennutzungsplan der Stadt ausgewiesen?

 

3.    Welche Stellungnahme zum Vorhaben gibt die untere Wasserschutzbehörde der Stadt?

 

4.    Wann wird an der Hörselkrone, wie in der Presse ausgeführt, mit der Realisierung des dazu notwendigen Hochwasserschutzes gerechnet?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.    Das Grundstück wurde von der Landesentwicklungsgesellschaft in den Teilen an das Land Thüringen übertragen, welche gemäß Abstimmung mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom Freistaat für den Überschwemmungsschutz benötigt werden. Nur die übrigen Flächen wurden an einen Bauträger veräußert. Insoweit bestehen keine Widersprüche der beabsichtigten Flächennutzung zu den Anforderungen des Hochwasserschutzes.

 

2.    In dem letzten Entwurf des Flächennutzungsplanes von 2010 ist das Grundstücksareal teilweise als (Wohn-)Baufläche und teilweise als Grünfläche dargestellt (Maßstabsgenauigkeit 1:10.000).

 

3.    Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde wird im übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde abgegeben und kann insoweit nicht Gegenstand einer Information des Stadtrates werden.

 

4.    Da nach Auskunft der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie die Finanzierung für den betreffenden Maßnahmeabschnitt III noch nicht gesichert ist, kann hierzu keine verlässliche Auskunft gegeben werden. Da die Verwirklichung der Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates von der Mündung der Hörsel in die Werra her (vom Westen her à Maßnahmeabschnitte  I + II ) erfolgt, ist nach Einschätzung der Fachverwaltung vor 2016 mit der Durchführung von Maßnahmen im betreffenden Bereich nicht zu rechnen.