hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als
Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Städtischen Wohnungsgesellschaft
Eisenach mbH (SWG), Frau Karin May wird gem. § 9 Abs. 6 des
Gesellschaftsvertrages
Frau Lydia
Duft
bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben (E-Mail) vom 06. Juni 2013 hat Frau Karin May ihr Aufsichtsratsmandat gem. § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages niedergelegt.
Gem. § 9 Abs. 6 i. V. m. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWG muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestellen.
Gem. § 9 Abs. 2 werden die Mitglieder dabei unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat bestellt.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach stehe das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmitgliedes der DIE.LINKE-Fraktion zu. Mit Schreiben (Mail) vom 06.06.2013 schlägt die Fraktionsvorsitzende für dieses Mandat Frau Lydia Duft vor.