Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Informationen vom Finanzminster Voß
Vorlage
AF-0466/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Der Minister bezeichnete das HSK als Grundlage für die Bedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio € und den Nachweis der dazu gefassten Beschlüsse. Ist damit die termingerechte Realisierung aller Maßnahmen des HSK gemeint oder nur die Steuererhöhungen?

2.      Der Minister nannte die Wirtschaftsentwicklung als eine weitere Voraussetzung. Welche konkreten Maßnahmen und Ergebnisse gibt es bei der Wirtschaftsentwicklung/-förderung?

3.      Wurde der Antrag auf Bedarfszuweisung beim LVwA mit allen dazu notwendigen Unterlagen gestellt und wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?

4.      Wann ist mit einer Zuweisung von ca. 2,3 Mio € aus dem Garantiefond zu rechnen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1:

Es ist davon auszugehen, dass der Thüringer Finanzminister in seiner Rede am 20.3.2013 ”gemeint” hat, dass für die Gewährung der Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung i. H. v. 2,5 Mio. EUR die Regelungen der Verwaltungsvorschriften des Thüringer Finanzministeriums über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (VV - Bedarfszuweisungen) v. 15.03.2013 zur Anwendung gebracht werden. Hieraus ergibt sich unter Ziffer B 2 ein umfangreicher Katalog, der die Zuwendungsvoraussetzungen beschreibt. U. a. ist explizit unter Ziffer B 2.2.1 die Höhe der Hebesätze vorgegeben, die als Nachweis dienen sollen, dass die Gemeinde ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpft.

 

Der Nachweis einer ”termingerechten” Realisierung aller Maßnahmen des HSK ist nicht explizit Bestandteil des o. g. Kataloges. Ungeachtet dessen ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid des TLVwA zum HSK vom 25.10.2012, dass über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen regelmäßig zu berichten und der Stand der Umsetzung darzustellen ist. Dieser Bescheid wiederum ist als Anlage dem Antrag auf Bedarfszuweisung beizufügen. Weiterhin ist eine Übersicht über bereits eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen.

 

 

zu 2.

Eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung ist untrennbar mit einer gut aufgestellten kommunalen Wirtschaftsförderung verbunden. Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Dienstleister richten ihre Standortentscheidungen zu einem entscheidenden Teil nach der Qualität der lokalen und regionalen Bedingungen für unternehmerisch erfolgreiches Handeln. Die kommunalen Gebietskörperschaften stellen Flächen und Infrastruktur zur Verfügung, bieten ein breites Angebot an Dienstleistungen, sichern den Zusammenhalt und die Lebensqualität. In diesem Prozeß leisten gerade die kommunale Wirtschaftsförderung einen wichtigen Beitrag, die lokalen Angebote und Standortqualitäten zu vermitteln sowie den Unternehmen einen umfassenden Service zu bieten.

 

Die dramatische Finanzsituation gefährdet den Erhalt dieser hochwertigen Infrastruktur und qualitätsvollen Leistungen. Bund und Länder müssen daher mehr als bisher für eine aufgabengerechte Finanzausstattung sorgen. Dabei steht die weitere Entlastung von Sozialausgaben im Vordergrund. Die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer bleibt allerdings ebenso ein weiteres wichtiges Anliegen.

 

Nur eine finanzstarke und somit handlungsfähige Stadt Eisenach kann den Wirtschaftsstandort im globalen Wettbewerb an die zukünftigen Herausforderungen anpassen. Die Stadt  braucht wieder Spielräume für freiwillige Aufgaben, die elementar für die Lebensqualität und eine lebendige kommunale Demokratie sind. Dies gilt im Besonderen auch für die kommunale Wirtschaftsförderung, die mit ihren breit gefächerten Dienstleistungen Unternehmen an den Standort bindet und letztendlich zur Einnahmenverbesserung des kommunalen Haushaltes führen kann. Entsprechend trägt die kommunale Wirtschaftsförderung zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei, fördert Innovation, hilft engagierten Menschen in die Selbständigkeit und unterstützt erfolgreiches Wirtschaften durch ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Der konkrete Stand der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Maßnahmen der Wirtschaftsförderung lassen sich aus dem Wirtschaftsförderungsbericht der Stadt Eisenach für das Jahr 2013 entnehmen.

 

 

Zu 3:

Der Antrag inkl. Anlagen wurde am 8.5.2013 im Thüringer Landesverwaltungsamt übergeben.

 

 

Zu 4:

 

Die Finanzmittel aus dem Garantiefond werden aufgrund der Systematik des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes gemeinsam mit dem Schlüsselzuweisungen gezahlt. Gemäß Bescheid des Thüringer Finanzministeriums vom 26.03.2013 erfolgt die Auszahlung zu folgenden Terminen: 15.1./15.4./15.7./15.10.2013.