I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen
in Trägerschaft der Stadt Eisenach.
Begründung:
Die Stadt Eisenach ist als Schulträger der staatlichen Grundschulen im
eigenen Gebiet gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 11 Thüringer Gesetz über die Finanzierung
der staatlichen Schulen (ThürSchFG) für die Sachaufwendungen der Schulhorte
zuständig. Die personellen Aufwendungen für die Erzieher in den Schulhorten
fallen nach § 2 Abs. 1 ThürSchFG in den Zuständigkeitsbereich des Landes
Thüringen.
Der Landesgesetzgeber hat mit der Neufassung der Thüringer Verordnung
über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung
(ThürHortkBVO – Anlage 1) umfangreiche Änderungen vorgenommen. Insbesondere die
Rechtsgrundlagen zu der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens sowie zu der
Staffelung der Einkommensgruppen wurden wesentlich geändert. In Folge dessen
war auch die Rechtsgrundlage zur Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend
anzupassen.
Gemäß § 5 ThürHortkBVO ist die Stadt Eisenach als Schulträger berechtigt,
die Eltern an den sonstigen Betriebskosten angemessen und nach Einkommen und
Kinderzahl zu beteiligen. Um bei der Ermittlung der Hortgebühren, sowohl bei
der Personalbeteiligung wie auch den sonstigen Betriebskosten, einen gleichen
Maßstab an den Gebührenschuldner anlegen zu können, ist daher die Neufassung o.
g. Satzung (Anlage 2) dringend erforderlich. Die Neufassung basiert weitestgehend
auf der Mustersatzung vom Thüringer Städte- und Gemeindebund sowie den nach der
Einbringung eingearbeiteten Hinweisen vom Thüringer Landesverwaltungsamt im
Rahmen einer Vorab-Prüfung des Satzungsentwurfes.
Die im Rahmen der Neufassung vorgenommenen Änderungen zur bisherigen
Fassung der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in
Trägerschaft der Stadt Eisenach sind in einer vergleichenden Übersicht (Anlage 3) dargestellt.
Die Neufassung der Satzung soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung
Anlage 2 - Neufassung der Benutzungssatzung
Anlage 3 - Synopse Benutzungssatzung