II. Fragestellung
Weshalb wurden keine weiteren Themen auf der Sitzung besprochen und wie
lange dauerte die Sitzung?
1.
Wie hoch werden die für diese Sitzung ausgereichten
Sitzungsgelder sein?
2.
Wie kann der Beirat mit solchen Sitzungen aus Sicht
der Oberbürgermeisterin die ihm auferlegten Aufgaben und Ziele erfüllen?
3. In welchen
konkreten Fällen wurden in der aktuellen Legislaturperiode des Beirates der
Stadtrat oder die Stadtverwaltung gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung vom
Ausländerbeirat im Rahmen des eigenen Wirkungskreises beraten?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Siehe Beantwortung zu 2 – 3. Die Sitzung am
25.06.2013 hat 25 Minuten gedauert.
Zu 1.:
Nach § 12 (4) der Hauptsatzung der Stadt
Eisenach erhalten ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrates sind,
ein Sitzungsgeld in Höhe von 15.00 € für die nachgewiesene Teilnahme an
Sitzungen. Das Sitzungsgeld wird unabhängig von der Dauer der Sitzung gezahlt.
Zu 2 und 3.:
Laut Hauptsatzung sind mindestens zwei jährliche Zusammenkünfte
erforderlich, Gehalt und Länge der Sitzungen werden vom Ausländerbeirat bestimmt.
Ein darüber hinausgehende Arbeitsstruktur bestimmt der Beirat eigenständig.
Eisenach hat ein effektives und regelmäßig sich treffendes
Integrationsnetzwerk. Hier sind alle Behörden und Ansprechpartner, alle
Standorte an welchen Integrationsleistungen erbracht werden, eingebunden. Der Ausländerbeirat
ist über die Vorsitzende und ein Mitglied im Netzwerk vertreten. Anfragen,
Themen, Probleme oder anstehende Aufgaben werden so gemeinsam bewältigt. Bei
den in § 10 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Eisenach aufgeführten Aufgaben des
Ausländerbeirates sind bisher immer die Betroffenen zuerst im Fokus gewesen.