Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Arbeit des Ausländerbeirates VII
Vorlage
AF-0472/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Weshalb wurden keine weiteren Themen auf der Sitzung besprochen und wie lange dauerte die Sitzung?

1.      Wie hoch werden die für diese Sitzung ausgereichten Sitzungsgelder sein?

2.      Wie kann der Beirat mit solchen Sitzungen aus Sicht der Oberbürgermeisterin die ihm auferlegten Aufgaben und Ziele erfüllen?

3.      In welchen konkreten Fällen wurden in der aktuellen Legislaturperiode des Beirates der Stadtrat oder die Stadtverwaltung gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung vom Ausländerbeirat im Rahmen des eigenen Wirkungskreises beraten?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Siehe Beantwortung zu 2 – 3. Die Sitzung am 25.06.2013 hat 25 Minuten gedauert.

 

Zu 1.:

Nach § 12 (4) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erhalten ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrates sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 15.00 € für die nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen. Das Sitzungsgeld wird unabhängig von der Dauer der Sitzung gezahlt.

 

Zu 2 und 3.:

Laut Hauptsatzung sind mindestens zwei jährliche Zusammenkünfte erforderlich, Gehalt und Länge der Sitzungen werden vom Ausländerbeirat bestimmt. Ein darüber hinausgehende Arbeitsstruktur bestimmt der Beirat eigenständig.

 

Eisenach hat ein effektives und regelmäßig sich treffendes Integrationsnetzwerk. Hier sind alle Behörden und Ansprechpartner, alle Standorte an welchen Integrationsleistungen erbracht werden, eingebunden. Der Ausländerbeirat ist über die Vorsitzende und ein Mitglied im Netzwerk vertreten. Anfragen, Themen, Probleme oder anstehende Aufgaben werden so gemeinsam bewältigt. Bei den in § 10 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Eisenach aufgeführten Aufgaben des Ausländerbeirates sind bisher immer die Betroffenen zuerst im Fokus gewesen.