Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Einsatz der neuen mobilen Geschwindigkeitstafeln
Vorlage
AF-0474/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Ist es nun ohne finanziellen Mehraufwand möglich, die beiden Geräte im Sinne des o.g. NPD-Antrages im Wechsel einzusetzen? Wenn Nein, welcher Aufwand und welche Kosten sind mit einem Wechsel verbunden?

 

1.      An welchen Standorten sollen die beiden Geräte in diesem Jahr noch eingesetzt werden?

2.      Wie oft soll gegebenenfalls ein Standortwechsel erfolgen und wer trifft die diesbezügliche Entscheidung?

3.      Können bei der Standortfindung Bürgerwünsche berücksichtigt werden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu1

Die zwei neuen mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind von der SWG Eisenach, im Interesse der Verkehrssicherheit finanziert und der Verkehrsbehörde der Stadt Eisenach zur Verfügung gestellt worden.

Die Geräte werden, je nach verkehrlichen Erfordernissen, im gesamten Straßennetz der Stadt Eisenach, einschließlich der Ortsteile, zum Einsatz kommen.

 

 

 

Zu 2

Der Standortwechsel soll in der Regel nach 2-4 Wochen erfolgen. Den Auftrag zum Standortwechsel erteilt die Straßenverkehrsabteilung der Stadt an das Amt 67 /Stadtbeleuchtung. Die Kosten für die Umsetzung (Akkuwechsel usw) werden von der Straßenverkehrsabteilung aus der Haushaltsstelle 11300.520130 (Geräte und Ausstattung) beglichen.

 

 

Zu 3

Die Standorte werden überwiegend dort ausgewählt, wo nach Hinweisen von Bürgern, vermutet wird, dass die zulässige Geschwindigkeit nicht eingehalten wird. Insbesondere werden dabei 30km/h -Zonen, Bereiche vor Schulen bzw. Schulwege berücksichtigt..

 

 

Katja Wolf

Oberbürgermeisterin