Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Wasserschäden an landwirtschaftlichen Wegen
Vorlage
AF-0480/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Was hat die Oberbürgermeisterin unternommen, um diese Schäden, die aufgrund des Starkregens und der Hochwassersituation an den kommunalen landwirtschaftlichen Wegen entstanden sind, zu erheben?

2. Ist geprüft worden, ob diese Schäden z. B. über die Hochwasserentschädigungszahlungen beseitigt werden können?

3. Welche weiteren Wege der Schadensregulierung beabsichtigt die Oberbürgermeisterin zu  gehen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1.    Eine Erhebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen generell nach Starkregen ist explizit durch die Verwaltung nicht zu leisten.

            Nach den Regentagen Ende Mai wurden Kontrollen durchgeführt und einzelne Wegeabschnitte bereits instand gesetzt, z. B.  Aueweg in Hörschel, Verlängerung Waldstraße in Neuenhof.

 

Zu 2.    Die Entschädigungszahlungen wurden nur für entstandene Hochwasserschäden zur Verfügung gestellt. Durch Starkregen entstandene Schäden sind hierin nicht enthalten.

 

Zu 3.    Für den angesprochenen Wegebau sind zurzeit kaum finanzielle Mittel vorhanden, so dass im größeren Stil keine Instandsetzungsmaßnahmen möglich sind.

Bei Wegebaumaßnahmen, für die Fördermittel zur Verfügung stehen (Ausbau Rennsteig von Hörschel in Richtung Rangenhof), ist eine Beteiligung der Stadt Eisenach gegeben.