I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
auf Grundlage des § 27 Abs. 1 (h)
der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach i.V. mit § 7 Nr. 2 b der
Haushaltssatzung für die Sanierung der Wandelhalle 4.BA Neugestaltung der
Freiflächen vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung eine überplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.94005 über 99.800 €.
II. Begründung
Die bisherige Gesamtfinanzierung basierte auf einer Kostenberechnung mit
einer Höhe von 597.000 €.
Auf Grund der Abstimmungen mit den Nutzern als auch dem Thüringer
Landesamt für Denkmalpflege wurden zusätzliche Leistungen aufgenommen, welche
mit in die Förderung einfließen konnten. Dies sind z.B. der zusätzliche
Natursteinbelag auf der oberhalb der Treppe befindlichen Bühnenfläche zur
besseren Nutzung (Tanzveranstaltungen), eine neue Bühneneinfassung an der Bühne
der Wandelhalle selbst, zur Vermeidung laufender Instandhaltung sowie die
Verkleidung und Abdeckung der Maueranlage mit Naturstein.
Die daraufhin überarbeitete Kostenberechnung ergab einem Betrag von
641.000 €.
Nach erfolgten Submissionen belaufen sich die Kosten gesamt auf 671.000
€. Hiervon wurde bereits in den Vorjahren ein Anteil der Planungsleistungen mit
rd. 10.000 € finanziert.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme wird aus mehreren Förderprogrammen
der Stadtsanierung, dem Bund/Landesprogramm Stadtumbau Aufwertung, dem
Thüringer Landesprogramm Strukturwirksame
Städtebauliche Maßnahmen sowie dem Programm Städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmen (Bewilligung für sanierungsbedingte Einnahmen) wie
folgt gedeckt
61500.36105 Landeszuweisung |
385.300 € |
61500.36805 Zuschüsse Dritter |
58.500 € |
61500.36705 sanierungsbedingte Einnahmen |
217.200 € |
gesamt |
661.000 € |
Für die Neugestaltung der Freianlagen entsteht auf Grund von
Leistungserhöhungen, welche mit in den Förderrahmen aufgenommen werden konnten
und nach Auswertung der Submissionsergebnisse ein Mehrbedarf in Höhe von 99.800
€ gegenüber der in der Haushaltssatzung bisher abgebildeten Sanierungssumme von
561.200 €.
Der städtische Anteil der Gesamtmaßnahme wird ersetzt durch Spendenmittel
der Stiftung Wandelhalle in Höhe von 54.300 € und durch die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz mit einem Anteil von 4.200 €.
Die Bewilligungsbescheide zu den Städtebauförderprogrammen vom Thüringer
Landesverwaltungsamt sind bearbeitet und werden in Kürze erwartet. Der Vertrag
für die zugesagten Spendenmittel der Stiftung ist vorbereitet. Die Absicherung
der Finanzierung ist dann somit sichergestellt.
Da der Stadtrat nicht rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn Anfang
August einberufen werden kann, beschließt entsprechend § 7 Nr. 2 b der
Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss die überplanmäßige Ausgabe. Dem
Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung die Dringlichkeit dargelegt.