I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
1. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß
§ 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) für den Gesamthaushalt
2013 in den in der Anlage genannten Haushaltsstellen mit einer Gesamtsumme von 1.430.397,00 €.
2. Eine Aufhebung der Sperre ist im
Bedarfsfall nach hinreichender Begründung durch die Verwaltung bei Beträgen
a) bis 1.000 € durch die Oberbürgermeisterin
b) über 1.000 € durch den Haupt- und
Finanzausschuss
möglich.
3. Für die sitzungslose Zeit im Dezember
bevollmächtigt der Haupt- und Finanzausschuss die Oberbürgermeisterin zur
Entscheidung auch über Fälle nach 2 b). In der ersten Sitzung des HFA in 2014
ist diesem über die getroffenen Entscheidungen Bericht zu erstatten.
II. Begründung
Auf das hochgerechnete Ergebnis zum 31.12.2013 (Berichtsvorlage 1320-BR/2013 im Stadtrat der Stadt Eisenach am 25.09.2013) und den dort ausgewiesenen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt zum Jahresende von rd. 3,4 Mio. € wird Bezug genommen. Darüber hinaus ist gemäß aktueller Hochrechnungen des Sozialamtes per 09.10.2013 mit weiteren Mehrausgaben in diesem Bereich von rund 300.000 € zu rechnen, die den Fehlbetrag weiter erhöhen werden.
Nach § 28 (1) ThürGemHV ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln zu sperren, wenn es die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben erfordert. Die Sperre dient als Maßnahme zur Sicherung des Haushaltsausgleichs bzw. zur Minimierung des drohenden Fehlbedarfs.
Eine Haushaltssperre für den Verwaltungshaushalt in Höhe des mit der Hochrechnung ausgewiesenen Fehlbetrages ist aus Sicht der Verwaltung nicht belastbar darzustellen. Auf die Probleme im Zusammenhang mit der Gestaltung des Haushaltsausgleichs in 2013 und den deutlich genannten Haushaltsrisiken bei der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben wurde mehrfach im Detail berichtet.
Im Vorfeld wurde eine Einzelprüfung aller Haushaltsstellen veranlasst mit dem Ziel, möglichst umfassend die Sperrmöglichkeiten auszuschöpfen. Eine generelle Haushaltssperre auf alle Haushaltsstellen mit einem bestimmten Prozentsatz wird nicht empfohlen, da bereits ein Großteil der Haushaltsansätze per 1.10.2013 weitgehend ausgeschöpft ist und bekannt ist, dass die veranschlagten Mittel bis zum Jahresabschluss 2013 benötigt werden bzw. bereits gebunden sind.
Gemäß vorliegender Kommentierung zu § 27 ThürGemHV sind bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches explizit auch Vorhaben des Vermögenshaushaltes bei der Festlegung von Haushaltssperren zu berücksichtigen. Neue Vorhaben, die nicht zu 100% fremdfinanziert sind oder bei denen keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen, müssen hierbei regelmäßig zurückstehen. Der Vermögenshaushalt der Stadt wurde einer entsprechenden Prüfung unterzogen und alle Maßnahmen, die die “Negativ”-Vorgaben erfüllen, wurden gemäß beigefügter Anlage zur Sperrung vorgesehen.
Sollte im Bedarfsfall bei den nun vorgeschlagenen Haushaltsstellen die Aufhebung einer Einzelsperre bzw. die Teilaufhebung erforderlich werden, wird die Verwaltung, wie im Beschluss festgelegt, dies je nach Höhe des Betrages der Oberbürgermeisterin bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss entsprechend vorschlagen und hinreichend begründen.
Vorgesehene weitere
Verfahrensweise in der Verwaltung:
Die Haushaltsausführung erfolgt auch nach dem Beschluss weiterhin analog den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Vorschlagsliste haushaltswirtschaftliche Sperre für HFA 16.10.2013