Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Streichungen im Winterdienst
Vorlage
AF-0521/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Weshalb wurde der Stadtrat nicht in die Änderung der Straßenreinigungssatzung eingebunden bzw. auf welcher Grundlage und weshalb erfolgte diese Entscheidung?

2.      Welche Kosten werden durch die Einschränkungen im Haushalt bzw. im Budgetplan des optimierten Regiebetriebes der Stadt Eisenach (Bitte Haushaltsstelle nennen) eingespart?

3.      Wie schätzt die Oberbürgermeisterin die Folgen hinsichtlich einer möglichen Unfallgefahr für PKW-Fahrer als auch Fußgänger ein? 

4.      Weshalb wurden im Einzelnen genau diese 22 Straßen ausgewählt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Es erfolgte kein Änderung der Straßenreinigungssatzung. Diese beinhaltet die Pflicht für Anlieger, Winterdienst auf Gehwegen durchzuführen. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.

 

Gem. BGH-Urteil müssen Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerorts lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen gestreut werden. Um eine ausreichende Befahrbarkeit besagter Straßen zu gewährleisten, werden diese aber weiterhin geräumt.

 

Zu 2.

Zum einen werden Salzkosten in Höhe von ca. 3.500 € eingespart. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Einsparung an Sach- und Personalkosten, da die Kosten durch Straßenschäden infolge des Salzeinsatzes sinken werden.

Die Winterdienstleistungen werden im Erfolgsplan des opt. Regiebetriebes unter der Sparte Außendienste, Kostenstelle 70000 erfasst.

 

Zu 3.

Eine Unfallgefahr an sich ist auf den Straßen durch das Nichträumen bzw. Nichtstreuen nicht automatisch gegeben. Vielmehr sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich gerade bei winterlichen Verhältnissen vorsichtig und umsichtig zu bewegen. An den Regularien der Straßenreinigungssatzung, zu welchen Zeiten die Anlieger Winterdienstpflichten auf den Gehwegen zu erfüllen haben, hat sich nichts geändert. Somit ist auch hier nicht von einer höheren Unfallgefahr auszugehen.

 

Zu 4.

Bei den 22 Straßen handelt es sich um solche, die entweder nicht als verkehrswichtig einzustufen sind oder aber keine gefährlichen Stelen aufweisen.