Betreff
Einwohneranfrage - Situation von Schülern an der Wartburgschule
Vorlage
EAF-0049/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Was kann seitens der Stadt und des staatlichen Schulamtes gegen das Mobbing durch Schüler mit Migrationshintergrund unternommen werden?

2.      Wie kann die Sicherheit von Schülern an Schulen in sozialen Brennpunkten gewährleistet werden?

3.      Welche derartigen Fälle sind der Oberbürgermeisterin, auch an anderen Eisenacher Schulen, bislang bekannt und was wurde dagegen unternommen?

4.      Welche rechtliche Handhabe hat das Schulamt gegen Schüler, die Mitschüler einschüchtern und mobben?

5.      Werden Schüler mit Migrationshintergrund zu Integrationszwecken an Eisenacher Schulen anders behandelt und für Vergehen und das Stören im Unterricht weniger sanktioniert?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. – 5.)

 

Die Stadt Eisenach ist Träger von insgesamt 13 allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet. Gemäß § 13 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) haben die Schulträger das notwendige Schulangebot, also eine ausreichende Anzahl an Schulen der jeweiligen Schulart – Grund-, Regel-, Gemeinschafts- und Förderschule, Gymnasium, berufsbildende Schulen – , sowie die erforderlichen Schulanlagen (Außenspielbereiche, Sporthallen, usw.) vorzuhalten. Der Schulträger hat gemäß § 3 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) insbesondere alle Aufwendungen zu tragen, die einen ordnungsgemäßen Schul- und Unterrichtsbetrieb in sächlicher Hinsicht gewährleisten.

 

Die Erfüllung des sich aus dem ThürSchulG ergebenden Erziehungs- und Bildungsauftrages obliegt dem pädagogischen Personal der Schulen, welches gemäß § 2 ThürSchFG durch das Land Thüringen gestellt wird. Die Aufsicht über die Erfüllung führt das staatliche Schulamt.

 

Aus vorgenannten Gründen liegen der Stadt Eisenach als staatlichem Schulträger keine Kenntnisse über die von Ihnen geschilderten Vorfälle und Ereignisse vor bzw. ist keine entsprechende Zuständigkeit eröffnet. Ich bitte Sie, sich mit den von Ihnen vorgebrachten Fragen an das staatliche Schulamt zu wenden.