Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Geruchsbelästigungen aus Richtung Gries in Eisenach
Vorlage
AF-0582/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Seit wann ist dem Umweltamt der Stadt diese Problematik bekannt, gab es Beschwerden von BürgerInnen dazu?

2.      Welche Maßnahmen hat das Umweltamt der Stadt daraufhin eingeleitet um die Geruchsbelästigungen zu beseitigen?

3.      Sind seitens des Umweltamtes eigene Messungen vorgenommen worden und kennt man die Stoffe, die zur Geruchsbelästigung führen?

4.      Gibt es eine Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem Opel-Werk zwecks Ursachenforschung und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?


ich beantworte Ihre Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Dem Bau- und Umweltamt liegen zu dieser Problematik bereits seit Juli 2011 (Geruchsbelästigung seit Sommer 2010) gelegentlich Beschwerden vor. Seit Dezember 2013 jedoch in zunehmenden Maße.

 

Zu 2.:

Mit Bescheid vom 17.10.2013 erhielt die Adam Opel AG die Auflage zur monatlichen Berichtspflicht zum Stand der Ermittlung bzw. zur Beseitigung der Geruchsbelästigungen. Dieser kam die Adam Opel AG mit Schreiben vom 13.11.2013, 12.12.2013, 20.01.2014 sowie 26.02.2014 nach. Des Weiteren wurde die Adam Opel AG mit Schreiben vom 04.03.2014 aufgrund der erheblichen Geruchsbelästigung um umgehende Auskunft über die betrieblichen Abläufe und technologischen Prozesse einschließlich der eingesetzten Stoffe gebeten. Daraufhin teilte uns die Adam Opel AG, dass die Ursache der Geruchsbelästigung möglicherweise auf den Stoff 4-Mercapto-4methylpentan-2-on zurückzuführen ist, welcher ausgehend von Diacetonalkohl (DAA) über Mesityloxid und Schwefelwasserstoff gebildet wird. Die Adam Opel AG wurde gebeten alle vorhanden Unterlagen zur Ermittlung bzw. Beseitigung der Geruchsbelästigung bis 31.03.2014 beim Bau- und Umweltamt der Stadt Eisenach vorzulegen. Des Weiteren wurde die TLUG mit der Bitte um fachliche Bewertung und summarische Einschätzung der bisher vorgelegten Unterlagen angeschrieben.

 

Zu 3.:

Seitens der Abteilung Umwelt im Bau- und Umweltamt sind keine eigenen Messungen vorgenommen wurden. Das Amt ist hierfür weder technisch noch personell ausgestattet. Dies erfordert eine entsprechende Spezialausrüstung welche in der Anschaffung nicht angemessen gegenüber dem Zweck/Ziel wäre. Hier sind die gutachterlichen Leistungen des Anlagenbetreibers abzuwarten und dann zu bewerten.

 

Zu 4.:

siehe Pkt. 2.

Das Bau –und Umweltamt der Stadt Eisenach steht zur Klärung der Sache ständig in Kontakt mit dem Anlagenbetreiber.