Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich
· zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und
·
zum
31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01.
bis 30.09.)
zu berichten.
Dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Bericht fristgerecht zum 31.10.2015 übermittelt.
Um die Vorgaben zur Berichtspflicht fristgerecht sowie effizient und
ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt nunmehr der ausführliche
Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen von
HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015:
Per 30.09.2015 ist zwar eine negative Abweichung i. H. v. 1.272.953 €
vorliegend. Bis zum Jahresende
werden jedoch folgende Maßnahmen das Ergebnis mit insgesamt 1.131 T€ noch
positiv beeinflussen:
-
VwHH2
Sportbad Eisenach GmbH: Gewinnausschüttung; Deckelung des operativen
Fehlbetrages
-
VwHH3
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG): Gewinnausschüttung
(geplantes Konsolidierungspotenzial ist zwischenzeitlich vollumfänglich i.H.
v.631.000 € eingegangen).
Berücksichtigt man die vorgenannten Maßnahmen, ist zwar noch immer eine
negative Abweichung vorhanden, nunmehr aber i. H. v. 141.953 €. Die Entwicklung
des 4. Quartals 2015 und die 2. Fortschreibung werden dieses Ergebnis bei der
nächsten Auswertung (zum 30.04.2016) noch beeinflussen, sodass das Erreichen
des Konsolidierungspotenzials 2015 durchaus möglich ist. Weitere Ausführungen
sind hierzu der Anlage C zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang ist der Anlage die aktualisierte und umfassende
Berichterstattung beigefügt, welche Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt
und wie folgt gegliedert ist:
· Teil A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 der 1. Fortschreibung HSK)
· Teil B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlage 7 der 1. Fortschreibung HSK)
· Teil C – Formblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Berichtspflicht
Anlagenverzeichnis
· Teil A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 der 1. Fortschreibung HSK)
· Teil B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlage 7 der 1. Fortschreibung HSK)
· Teil C – Formblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Berichtspflicht