II. Fragestellung
1. Wie viele Mittel
werden von den Landesgeldern zu welchen Zwecken in Eisenach in diesem Jahr
eingesetzt?
2. Welche Planungen
gibt es seitens der Oberbürgermeisterin, auch in Anbetracht der Mittelerhöhung,
für das Jahr 2017?
3. Gibt es seitens
der Oberbürgermeisterin bereits Gespräche mit dem Land, in welcher Form
Eisenach von der Mittelerhöhung profitieren wird? Wenn Ja, mit welchem
bisherigen Ergebnis? Wenn Nein, warum nicht?
4. Wird die Verwendung der Mittel allein der SWG übertragen? Wenn Ja, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten hat die Stadt über den Aufsichtsrat hinaus?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
bei den angesprochenen Mitteln handelt es sich um Gelder im Rahmen der Thür. Modernisierungsrichtlinie bzw. des Innenstadtstabilisierungsprogrammes.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um zinsvergünstigte Darlehen, welche noch um einen Zuschussanteil ergänzt werden können.
Die Richtlinien werden derzeit zwischen Ministerium und u.a. dem Wohnungswirtschaftlichen Verband diskutiert.
Zum derzeitigen Entwurfsstand ist zu sagen, dass die Förderdarlehen aufgrund der Kapitalmarktsituation, der Eisenacher Marktlage und den Auflagen der Förderungen wenig attraktiv sind.
Zur Ergänzung wird auf die Antwort zur Anfrage AF-0192/2016 verwiesen.