II. Fragestellung
1. Was
hat die Oberbürgermeisterin veranlasst, gegen das vereinbarte Prinzip der
Vertraulichkeit zu verstoßen und sieht sie durch diese Indiskretion ggf. ein
positives Verhandlungsergebnis gefährdet?
2. Welche
Beweggründe leiten die Oberbürgermeisterin, gegen die fachliche Empfehlung des
Intendanten des Landestheaters Eisenach (und auch der Landeskapelle) eine perspektivische
Zielgröße von 56 Musikern für das fusionierte Orchester Eisenach/Gotha zu
formulieren?
3. Wann
ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und mit der Vertragsunterzeichnung
zwischen den Verhandlungspartnern zu rechnen?
4. Wann läuft der Stichtag für betriebsbedingte Kündigungen der Musiker der Eisenacher Landeskapelle ab, die ggf. ausgesprochen werden müssten, sofern kein Vertragsabschluss über die Spielzeiten 2017ff. zustande kommt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Oberbürgermeisterin hat Aussagen des zuständigen Ministers aus einer öffentlichen Veranstaltung in Eisenach eine Woche zuvor wiedergegeben. Insofern kann hier nicht von einem Verstoß gegen Vertraulichkeit gesprochen werden.
Zu 2.
Die Oberbürgermeisterin hat insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Eisenach eine persönliche Einschätzung abgegeben, die gleichberechtigt zu anderen Auffassungen zu diskutieren ist. Die von der Oberbürgermeisterin angesprochene Zahl befindet sich im Korridor der Größenordnung, die die Staatskanzlei im Diskussionspapier selbst benannt hat.
Zu 3.
Der Vertragsabschluss soll noch in der ersten Jahreshälfte 2016 erfolgen.
Zu 4.
Das Fristende ist der 30.06.16. Allerdings wäre zu beachten, dass hierbei ein zeitlicher Vorlauf zur Beratung, Entscheidung und Umsetzung zu berücksichtigen ist.