- Ist im unteren Teil der Max-Kürschner-Str. eine Tempo 30 Zone möglich?
- Kann diese auf dem Bitumen kenntlich gemacht werden?
Eine
Markierung „30“ auf der Fahrbahn kommt laut VwV zur StVO nur in richtigen 30
Zonen in Betracht.
Laut
Randnummer 42 zu § 45 StVO der genannten VwV, kann in großen Zonen durch
Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn die Fortdauer der Zone
verdeutlicht werden.
Da
es sich bei der Max-Kürschner-Straße jedoch nur einen kleinen Teilbereich (ca.
170 Meter) handelt und diese auch nicht in einer 30 Zone liegt, sondern einzeln
mit 30 Km/h ausgeschildert ist, kann eine derartige Markierung dort nicht
angeordnet werden. Weiterhin handelt es sich bei der Max-Kürschner-Straße um
eine reine Anliegerstraße dieses Ortsteils. Durchgangsverkehr gibt es dort
nicht.
Auf
Bitte des Ortsteilrates haben wir in der Max-Kürschner-Straße bereits im Mai
diesen Jahres eine Verkehrszählung durchgeführt. Am Tag fahren dort lediglich
ca. 300 Fahrzeuge.
Die
schmalen Straßen des Ortskerns (Im Dorfe und Am Goldstück) sind bereits sogar
als 20 Zonen ausgewiesen sind.
Die
Anordnung einer Zone darf sich laut § 45 Abs. 1c Satz 2 StVO jedoch nicht auf
Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
erstrecken.
Somit
kann die Straße „Am Hohnert“, welche als Ortsdurchfahrt aus Richtung Stregda
nach Krauthausen verläuft, nicht in eine Zone integriert werden, da es sich um
eine Kreisstraße handelt.
Im
Bereich Madelungen sind aus verkehrlicher Sicht alle Möglichkeiten zur
Geschwindigkeitsreduzierung ausgeschöpft.
Eventuelle
Kontrollen könnten die Anwohner dazu bringen sich auch verkehrsgerecht zu
verhalten.
Technisch
und verfahrensrechtlich können seitens der Stadt in den Bereichen keine
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Sofern diese gewünscht sind,
kann dies nur durch die Polizeiinspektion Eisenach realisiert werden.