Betreff
Anfragen aus dem Ortsteil Madelungen zur Umsetzung von Maßnahmen
Vorlage
AF OT-0008/2016
Art
Anfrage OT
  1. Ist im unteren Teil der Max-Kürschner-Str. eine Tempo 30 Zone möglich?
  2. Kann diese auf dem Bitumen kenntlich gemacht werden?

 


Eine Markierung „30“ auf der Fahrbahn kommt laut VwV zur StVO nur in richtigen 30 Zonen in Betracht.

Laut Randnummer 42 zu § 45 StVO der genannten VwV, kann in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn die Fortdauer der Zone verdeutlicht werden.

Da es sich bei der Max-Kürschner-Straße jedoch nur einen kleinen Teilbereich (ca. 170 Meter) handelt und diese auch nicht in einer 30 Zone liegt, sondern einzeln mit 30 Km/h ausgeschildert ist, kann eine derartige Markierung dort nicht angeordnet werden. Weiterhin handelt es sich bei der Max-Kürschner-Straße um eine reine Anliegerstraße dieses Ortsteils. Durchgangsverkehr gibt es dort nicht.

Auf Bitte des Ortsteilrates haben wir in der Max-Kürschner-Straße bereits im Mai diesen Jahres eine Verkehrszählung durchgeführt. Am Tag fahren dort lediglich ca. 300 Fahrzeuge.

 

Die schmalen Straßen des Ortskerns (Im Dorfe und Am Goldstück) sind bereits sogar als 20 Zonen ausgewiesen sind.

Die Anordnung einer Zone darf sich laut § 45 Abs. 1c Satz 2 StVO jedoch nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken.

Somit kann die Straße „Am Hohnert“, welche als Ortsdurchfahrt aus Richtung Stregda nach Krauthausen verläuft, nicht in eine Zone integriert werden, da es sich um eine Kreisstraße handelt.

 

Im Bereich Madelungen sind aus verkehrlicher Sicht alle Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgeschöpft.

Eventuelle Kontrollen könnten die Anwohner dazu bringen sich auch verkehrsgerecht zu verhalten.

 

Technisch und verfahrensrechtlich können seitens der Stadt in den Bereichen keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Sofern diese gewünscht sind, kann dies nur durch die Polizeiinspektion Eisenach realisiert werden.