I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen wird
zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II. Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2017 nicht erfüllt werden.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 9.537.377 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.
Von der eingeplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2.792.308 € (2016 = 4.782.698 €) und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 6.745.069 € (2016 = 4.297.038 €) erforderlich.
Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2017 inclusive aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 13. Dezember 2017.
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2017 |
Haushalt 2016 |
|
in EUR |
in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme
und Ausgabe |
113.437.580 |
110.684.126 |
Vermögenshaushalt in Einnahme
und Ausgabe |
31.227.330 |
33.807.190 |
Gesamthaushalt in Einnahme
und Ausgabe |
144.664.910 |
144.491.316 |
1.2 Zuführung
vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 8.201.919 €. Davon entfallen 1.456.850 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 6.745.069 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2017 voraussichtlich 24.400.883 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.417 (Stichtag 31.12.2015) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von rd. 575 €/Einwohner (vgl. 2016 617 €/Einwohner)
1.4 Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 720.000 € festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.2003 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer derzeit wie folgt festgelegt:
Werte in % |
|
Grundsteuer A für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 vom Hundert des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 2.025.070 € betragen.
1.8 Entwicklung der Fehlbeträge aus
Vorjahren
Per 31.12.2015 standen noch Altfehlbeträge mit einem Volumen in Höhe von 9.678.141,71 € zur Finanzierung aus. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 konnte ein weiterer Abbau der Altfehlbeträge aufgrund der finanziellen Lage der Stadt nicht im Ansatz berücksichtigt werden. Die Haushaltsausführung 2016 war und ist jedoch darauf ausgerichtet, einen entsprechenden Betrag hierfür zu erwirtschaften.
Mit dem Haushalt 2017 wird insgesamt ein Betrag in Höhe von 1.382.592 € zur anteiligen Altfehlbetragsdeckung veranschlagt.
2. Wirtschaftsplan des optimierten
Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2017 |
Haushalt 2016 |
|
in EUR |
in EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
17.475.564 |
19.060.080 |
Erfolgsplan im Aufwand |
18.122.634 |
19.538.100 |
Fehlbetrag |
647.070 |
478.020 |
Vermögensplan in Einnahme und
Ausgabe |
1.307.702 |
1.078.252 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis: