I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den noch nicht unterzeichneten Städtebaulichen
Vertrag mit dem Investor „Tor zur Stadt“ (beschlossen am 12. Januar 2016) in
allen betreffenden Paragrafen einschließlich des dazugehörigen Lageplans
„Umgrenzung des Erschließungsgebietes“ entsprechend der neuen
Verkehrserschließung (Kreisverkehrsplatz) und aller neuen Regelungen, die in
der Verwaltungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen enthalten
sein werden zu ändern/aktualisieren und dem Stadtrat vor Unterzeichnung durch
die Oberbürgermeisterin zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen wird erst nach Änderung/Aktualisierung und Beschluss des Städtebaulichen Vertrages durch den Stadtrat von der Oberbürgermeisterin rechtskräftig unterzeichnet.