II. Fragestellung
1. Wie viele Aufträge für externe Leistungen wurden in den Jahren 2013 – 2016 durch die Friedhofsverwaltung vergeben?
(Bitte in einer Übersicht Anzahl der Vergaben mit Leistungsbeschreibung und finanzieller Größenordnung darstellen.)
2. In welcher Form wurden/werden diese, an externe Unternehmen vergebenen Aufträge, öffentlich ausgeschrieben?
3. An wie viele unterschiedliche/verschiedene Unternehmen wurden die oben angefragten Aufträge vergeben?
(Bitte in einer Übersicht die Anzahl der vergebenen Aufträge an einzelne Unternehmen – ohne namentliche Nennung des beauftragten Unternehmens – darstellen.)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Entgegen der Darstellung wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt die Vergabepraxis des Friedhofes in die gegenwärtig
laufende Prüfung des Jahresabschlusses 2016 einbezogen. Das
Rechnungsprüfungsamt nimmt in diesem Zusammenhang die Prüfung einer Auswahl von
Vergaben vor. Das Ergebnis dieser Überprüfung fließt in den Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2016 ein.
Bezüglich der Darstellung ist darüber hinaus
auf Folgendes hinzuweisen:
Der RP-Ausschuss prüft grundsätzlich nicht
selbst, sondern nimmt im Rahmen seiner Tätigkeit die Prüfberichte des
Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis. Insofern hat das Rechnungsprüfungsamt auch
keine Empfehlungen an den RP-Ausschuss abzugeben, dies ist in der Vergangenheit
auch nie geschehen. Umgekehrt steht es nach ThürKO dem Stadtrat zu, das
Rechnungsprüfungsamt mit Prüfungen zu beauftragen.
Wenn der Fragestellerin Hinweise vorliegen,
die einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten eröffnen, steht die durch die
Oberbürgermeisterin bestellte Antikorruptionsbeauftragte allen Mitarbeitern und
auch Einwohnern für Beratungszwecke zur Verfügung. Die
Antikorruptionsbeauftragte kann nach Wertung der Hinweise Prüfungen
durchführen. Dieser Weg wurde durch die Fragestellerin jedoch bislang nicht
genutzt. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft (siehe Pressemeldungen
vom 11. und 12.05.2017) ist bislang unseres Wissens nicht abgeschlossen.
In die nachfolgende Betrachtung der im
Bereich Friedhof vergebenen Aufträge an private Unternehmen wurden die
Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 und die Angaben zu den Fragen 1 -3 einbezogen.
|
Grünpflege/ Hecken-schnitt |
Baumpflege,
-pflanzungen, -kontrollen |
Unterhaltung/
Reparaturen |
Steinmetz-arbeiten |
Investitionen |
Auftrags-umfang |
59,9 T€ [1] |
39,8 T€ |
80,8 T€ |
78,6 T€ [2] |
187,2 T€ |
Anzahl Vergaben |
3 |
11 |
178 |
|
20 |
davon freihändige Vergabe |
1 |
11 |
178 |
|
20 |
davon beschränkte Ausschreibung |
2 [3] |
|
|
1 |
|
davon öffentliche Ausschreibung |
|
|
|
|
|
verschiedene beauftragte Unternehmen |
5 |
6 |
div.
Unternehmen (auch wegen Vielzahl von Gewerken) |
2 |
div.
Unternehmen (auch wegen Vielzahl von Gewerken) |
[1] Für die
Rasenmahd besteht darüber hinaus ein Rahmenvertrag mit einem
Auftragsumfang 2013 bis 2017 in Höhe von
insgesamt 180 T€.
[1] Zu den Vergaben im Leistungsbereich
Steinmetzarbeiten können keine konkreteren Angaben gemacht werden, da die
einschlägigen Unterlagen auf Grund
eines laufenden Verfahrens nicht verfügbar sind.
[1] 1 Beschränkte Ausschreibung für 2015/2016 mit
6 Losen und eine weitere für 2017 mit 11 Losen
Auf Grund der geringen Einzel-Auftragswerte
wurden überwiegend freihändige Vergaben durchgeführt. Zur Wahl der
Vergabeverfahren sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bis zu einem geschätzten Auftragswert von 20.000
EUR netto die freihändige Vergabe ohne weitere Einzelbegründung zulässig ist.
Im § 3 Abs. 5 Buchstabe i) der VOL/A
(Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A) ist die Zulässigkeit
freihändiger Vergaben bis zu einem durch Bundes-/Landesminister festzulegenden
Höchst-Auftragswert geregelt. Mit der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur
Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16.09.2014 (ThürVVöA, vorher
Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) wurde die Höchstgrenze unter Ziffer 1.2.2.2 auf
20.000 EUR netto festgelegt.
Gleichzeitig hat das Thüringer
Wirtschaftsministerium hier eine Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen von
Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen festgesetzt.
Danach ist dieses Vergabeverfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert von
bis zu 50.000 EUR netto zulässig.
[1] Für die Rasenmahd
besteht darüber hinaus ein Rahmenvertrag mit einem Auftragsumfang 2013 bis 2017 in Höhe von
insgesamt 180 T€.
[2] Zu den Vergaben im Leistungsbereich
Steinmetzarbeiten können keine konkreteren Angaben gemacht werden, da die
einschlägigen Unterlagen auf Grund
eines laufenden Verfahrens nicht verfügbar sind.
[3] 1 Beschränkte Ausschreibung für 2015/2016 mit 6 Losen und eine weitere für 2017 mit 11 Losen