II. Fragestellung
1. Warum werden Empfehlungen für konkrete, auf dem Friedhof tätige Gewerbetreibende ausgesprochen?
2. Warum wurde bis heute die Anregung nicht aufgegriffen, den Kunden eine Übersicht/Liste aller auf dem Friedhof tätigen Gewerbetreibenden mit deren Leistungen auszuhändigen, um den Kunden zu ermöglichen, eine selbständige, unbeeinflusste Auswahl zu treffen?
3. Wie viele Neubelegungen mit Einzelgrabdenkmal gab es von 2015 bis 2017?
(Bitte die Jahre einzeln auflisten.)
4. Welche Gründe können genannt werden, dass diese Planung noch immer nicht beendet wurden bzw. wie ist der Sachstand der Planung?
5. Wie erfolgt diesbezüglich (Ugal) die Vergabe der Arbeiten an die entsprechenden Gewerbetreibenden? (Öffentliche Ausschreibung/ beschränkte Ausschreibung/freihändige Vergabe)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung werden keine Empfehlungen für
Gewerbetreibende gegeben.
Zu Frage 2:
Das Aushändigen einer Liste aller auf dem Friedhof tätigen
Gewerbetreibenden mit deren Leistungen würde gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Auf die Ausführungen in der
Berichtsvorlage 1075-BR/2018 über die Möglichkeiten der innerbetrieblichen
Einsparungen und zur kundenorientierten Arbeit auf dem städtischen Friedhof
wird verwiesen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Stadt Eisenach einen
werbefinanzierten „Ratgeber für den Trauerfall“ herausgibt. Dieser ist
einerseits auf der städtischen Internetseite veröffentlicht und dort für
jedermann abrufbar.
Zum anderen liegt dieser als Broschüre in der Friedhofsverwaltung, im
Bürgerbüro und in den Räumen des Bestattungsinstitutes der Stadtwirtschaft
Eisenach zur Mitnahme aus und eröffnet somit allen Gewerbetreibenden die
Möglichkeit, darin Werbung zu schalten.
Zu Frage 3:
Laut Register der Friedhofsverwaltung werden folgende Sterbefälle auf
den Eisenacher Friedhöfen (Hauptfriedhof Eisenach und 9 Ortsteilfriedhöfe)
geführt:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Beurkundete
Sterbefälle laut Statistik |
923 |
1.005 |
964 |
953 |
Anzahl
Bestattungen in EA /Ortsteilen |
531 |
585 |
584 |
571 |
davon Einwohner |
507 |
548 |
561 |
540 |
prozentualer
Anteil an beurkundeten Sterbefällen |
55% |
55% |
58% |
57% |
davon Auswärtige (nicht in Eisenach
verstorben) |
24 |
37 |
23 |
31 |
Bestattungen
mit Neuvergabe einer Grabstätte (ohne
Urnengemeinschaftsanlagen u. Baumgrabstätten) |
104 |
112 |
108 |
140 |
Die oben aufgeführten Gesamt-Sterbefallzahlen entstammen der vom
Standesamt jährlich herausgegebenen Statistik.
Dass sich die Anzahl der Bestattungen in Eisenach (einschließlich der
Ortsteile) auf nur rund
56 % der Sterbefälle belaufen, hat verschiedene Ursachen:
Die Stadt Eisenach erfüllt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
die standesamtlichen Aufgaben für die Hörselberggemeinde, deren Sterbefälle
auch in die Statistik einfließen.
Darüber hinaus beinhalten die Sterbefallzahlen auch alle in Eisenach
verstorbenen Auswärtigen, da diese Fälle vor Ort zu beurkunden sind.
Dies betrifft im Wesentlichen die im Krankenhaus, Hospiz oder in
Pflegeheimen Verstorbenen, aber auch Touristen etc.
Wie die Übersicht zeigt, werden bei nur etwa einem Fünftel der
Bestattungen Reihen- und Wahlgrabstätten neu vergeben.
Gemäß § 22 Abs.1 S.1 der Friedhofssatzung
besteht keine Verpflichtung zum Errichten eines Grabmales und zudem für das
Aufstellen eine Jahresfrist (§ 25 Abs. 2), die zu Verzögerungen führt.
Folglich lässt die Anzahl der jährlich neu
vergebenen Grabnutzungsrechte keinen Rückschluss auf die damit zusammenhängende
Anzahl neuer Einzelgrabdenkmale zu.
Zu Frage 4:
Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin hier die
Urnengemeinschaftsanlage (UGAL) mit namentlicher Benennung an Stelen meint.
Wie in der bereits oben genannten Berichtsvorlage ausführlich
dargestellt, ist beabsichtigt, unbelegte Erdwahlgrabstätten zu kleinen
Urnengemeinschaftsanlagen mit namentlicher Benennung an einem Gemeinschaftsgrabstein
umzugestalten und ab 2019 inklusive Pflege anzubieten.
Derzeit werden die Ausschreibungen für die Erstbepflanzung und Grünpflege sowie
die Grabsteine für die Namensnennung vorbereitet, indem zunächst die Leistungsverzeichnisse
erarbeitet werden.
Zu Frage 5:
Nach Feststehen der voraussichtlichen jährlichen Auftragsumfänge wird
das vergaberechtlich vorgeschriebene Verfahren zu wählen sein.