hier: Sachstand zum Bebauungsplanverfahren
Sachverhalt:
Sachstandsbericht:
Im März 2018 wurde dem Stadtrat der Stadt
Eisenach ein Sachstandsbericht (siehe Anlage)
vorgelegt. Dieser wird wie folgt fortgeschrieben:
Im Zuge des vorzeitigen
Genehmigungsverfahrens für die Investvorhaben Hotel, Stadthalle und
Einkaufszentrum wurde in enger Absprache mit dem Tiefbauamt und dem
Straßenbauamt Südwestthüringen festgelegt, die geplante Verkehrserschließung
über ein Planfeststellungsverfahren (und nicht innerhalb des
Bebauungsplanverfahrens) durchzuführen. Dieses vom Straßenbaulastträger geforderte
Verfahren wurde im Februar 2017 begonnen und ist im Mai 2018 mit Abwarten
aller möglichen Klagefristen in Kraft getreten.
Der optimierte Zeitplan sah vor, dass der
Stadtrat nach der Sommerpause über einen letzten (4.) Entwurf befinden könne.
Voraussetzung dafür war allerdings, dass die notwendigen Zuarbeiten von
Gutachtern und Fachplanern vorliegen sowie deren Gegenprüfung durch die jeweils
zuständige Untere Umweltbehörde erfolgt ist.
Für den Bebauungsplan sind die Ergebnisse der nunmehr verbindlichen Planfeststellung als bindend anzusehen und können nicht durch Festsetzungen des Bebauungsplanes verändert werden. Das bedeutet für das Bebauungsplanverfahren im Einzelnen:
·
Die Verkehrsbegleitplanung muss die
planfestgestellten Verkehrsbereiche als verbindliche Vorgabe in die Betrachtung
der Gesamtverkehrsplanung des Bebauungsplangebietes einbeziehen.
Die Überarbeitung dieser Verjkehrsplanung nahm mehr Zeit in Anspruch als noch
im Februar 2018 vorauszusehen. Im Juli wurde ein Entwurf vorgelegt, welcher
erheblichen Veränderungsbedarf zeigte. Die zwischenzeitlich dritte, aber noch
nicht endabgestimmte Fassung ging der Stadtplanung in der 34. KW 2018 zu.
Dieser wird im Moment weiter abgestimmt, es gibt weiteren Nachbesserungsbedarf.
Voraussichtliche
Endfassung 37. KW 2018
·
Das
Verkehrslärmgutachten muss - ebenso wie die Verkehrsbegleitplanung - die
planfestgestellten Bereiche und deren lärmtechnische Auswirkungen als feste
Größe ansetzen. Entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen für betroffene Gebiete in
diesem Bereich werden nicht im Bebauungsplan abgearbeitet, sondern sind in
einem gesonderten Verfahren zu behandeln. Die Überarbeitung des
Verkehrslärmgutachtens ist zudem an Vorgaben des Verkehrsbegleitplanes
gebunden. Das seit Juni 2018 vorliegende Gutachten muss in einzelnen Bereichen
nun noch dem Verkehrsbegleitplan angepasst werden. Weiterhin sind Annahmen aus
dem Anlagenlärmgutachten zu übernehmen. Die Untere Immissionsschutzbehörde
(UIB) prüft hier parallel.
Voraussichtliche
Endfassung 39. KW 2018
·
Das zu überarbeitende
Gutachten über den Anlagenlärm ist von den Vorgaben des überarbeiteten
Verkehrslärmgutachtens abhängig. Die mündliche Beauftragung für das Update
konnte erst nach den Prämissen des Verkehrslärmgutachtens in Verbindung mit dem
Vorliegen des Verkehrsbegleitplanes in der 34. KW 2018 erfolgen. Die Prüfung
der UIB erfolgt parallel.
Voraussichtliche
Endfassung 40.KW 2018
·
Der artenschutzfachliche Beitrag sowie
bodenschutzfachliche Auflagen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die
Untere Naturschutzbehörde (UNB) prüft hier parallel.
Voraussichtliche Endfassung 36.KW 2018
·
In der Schillerstraße muss für ein geplantes
Vorhaben (Diako) die Änderung in einem
Teilbereich des Bebauungsplanes vorgenommen werden. Die Zuarbeit des
Vorhabenträgers wird bis zur 35. KW 2018
erwartet.
· Bebauungsplan: Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse ist bereits erfolgt. Der Bebauungsplan kann erst mit Vorliegen der endabgestimmten o. g. Gutachten fertiggestellt werden. Die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht werden an die Ergebnisse der Fachplanungen und Gutachten angepasst. Die Einarbeitung aller Ergebnisse von Planfeststellung, Verkehrsbegleitplanung, Anlagen- und Verkehrslärmgutachten, Artenschutz und bodenrechtliche Auflagen samt Umweltbericht und Begründung werden in Abstimmung der Planer untereinander erfolgen. Diese finale Einarbeitung wird ca. 4 Wochen dauern.
Voraussichtliche Endfassung 45. KW
Unter Berücksichtigung der Einhaltung aller zeitlichen Annahmen und des für eine Stadtratsvorlage erforderlichen zeitlichen Vorlaufes (einschließlich der notwendigen Befassung in den Fachausschüssen) ist eine Beschlussfassung des auslegungsreifen Planentwurfes frühestens Ende November/ Anfang Dezember 2018 möglich.
Anlagenverzeichnis
Sachstandsbericht März 2018