Sachverhalt:
Die Stadt
Eisenach hat als Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der
EU Richtlinie Umgebungslärm und gemäß §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz ihren
Lärmaktionsplan (LAP) für Verkehrslärm bei Straßen ab 3 Mio. Fahrzeugen
pro Jahr (entspricht einem durchschnittlichen täglichen Verkehr - DTV - ab 8.000
Kraftfahrzeugen pro Tag) bis zum Ende des Jahres aufzustellen.
Zum einen sollte mit der Richtlinie ein
gemeinsames Konzept erstellt werden, um schädliche Auswirkungen durch
Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und zu mindern. Zum anderen sollte es
die Grundlage für eine Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung
allgemein sein. Die Richtlinie enthält keine speziellen Zielvorgaben, sondern
gibt nur den Rahmen vor, um die Zielerreichung zu erleichtern. Auch das BImSchG
sieht keinen speziellen Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung vor. Es
liegt im Ermessen der Behörde, wie gegen die Lärmbelastung vorgegangen wird und
welche Maßnahmen ergriffen werden.
Zur
Aufstellung des LAP Straße 2018 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und
ein Konzept mit Verfahrensablaufplan erstellt (siehe Berichtsvorlage März
2018). Zur fachlichen Erarbeitung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.
Mit dem nachfolgenden
Bericht wird der Stadtrat der Stadt Eisenach über den bisherigen Stand des
Verfahrens zum Lärmaktionsplan der Stadt Eisenach für Straßen 2018 (LAP Straße
2018) und die anstehenden Aufgaben in zeitlicher Folge informiert:
Zum
Verfahren:
Die 1.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP erfolgte am 03.07.2018 mittels
Einwohnerversammlung. Hierbei wurden das Verfahren erläutert, Probleme benannt
und Vorschläge diskutiert (siehe Anlage
1 – Kick-Off-Präsentation).
Die
Auswertung der eingegangenen Anregungen von Maßnahmen und Hinweise auf
Problemstraßen wurden vorgenommen (siehe
Anlage 2 – Maßnahmentabelle).
Die
Ergebnisse sind in den erarbeiteten (Vor-) Entwurf des LAP Straße 2018 (siehe Anlage 3 – Entwurf) eingegangen.
Dieser Entwurf befindet sich derzeit zur stadtinternen Abstimmung in der
Stadtverwaltung. Die abgestimmten Ergebnisse werden in den Entwurf einfließen.
Mitte
September 2018 wird der Entwurf zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegen und
für 4 Wochen öffentlich ausgelegt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mittels Bürgerforum (40. KW 2018) wird
die Öffentlichkeit nochmals direkt angesprochen.
Die
Ergebnisse dieser Beteiligungen werden in den LAP Straße 2018 eingearbeitet
und spätestens in der 45. KW 2018 der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie übergeben, die diesen zur
entsprechenden EU-Stelle weiterleitet. Der Stadtrat der Stadt Eisenach erhält
hierzu einen Endbericht und den fertigen LAP Straße 2018 zur Kenntnis. Ein
Beschluss des Stadtrates kann nicht vorgesehen werden, da der LAP im
übertragenen Wirkungskreis erstellt wird.
Ein Ablaufplan wurde in Anlage 4 beigefügt.
Zur Finanzierung:
Ob die geplanten
Maßnahmen des LAP Straße 2018 tatsächlich umgesetzt werden können, wird vom
eingeplanten und dann zur Verfügung stehenden Budget der Stadt Eisenach
abhängen. Für die Lärmaktionsplanung ist gesetzlich keine ausreichende
Finanzierung, weder auf Bundes- noch auf Landesebene, vorgesehen. Dies erhöht
den Druck auf ein politisches Tätigwerden hinsichtlich der Forderung nach einem
wirksamen Lärmschutz für die Eisenacher Betroffenen bei der Landesregierung und
den zuständigen Bundes- und Europabehörden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Kickoff-Präsentation
Anlage 2:
Maßnahmenplan
Anlage 3: Entwurf LAP Straße 2018
Anlage 4: Ablaufplan
Die Anlagen 1 und 3
können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt
der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.