I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH wird angewiesen:
1.
der
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
2.
einer
Kapitalrücklagenerhöhung anteilig ihrer Beteiligung bei der evb in Höhe von
153.454,66 Euro brutto,
3.
einer
Thesaurierung in Höhe von 100.000,00 Euro brutto und
4.
einer
Ausschüttung von 201.239,76 EUR brutto an die Gesellschafterin Stadt Eisenach
zuzustimmen.
II. Begründung:
Der städtische Sportbadbetrieb wurde auf die in 2004
neu gegründete Sportbad Eisenach GmbH (SEG), eine 100%ige Tochtergesellschaft
der Stadt, übertragen. Die Ausgründung erfolgte zum Zweck der Sanierung des
Eisenacher Hallen- und Freibades. Zur finanziellen Absicherung der Sanierung
sowie langfristig des Badbetriebes wurden die städtischen Anteile an der
Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) in der SEG eingelegt. Damit stärken
die Beteiligungserlöse aus der EVB, die bis 2004 regelmäßig als
Gewinnausschüttung im städtischen Haushalt vereinnahmt wurden, nunmehr jährlich
die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der SEG. Darüber hinaus hat die Stadt
Eisenach als Gesellschafterin im Dezember 2004 eine Gesellschaftereinlage in
Höhe von 2.238 TEUR in die Kapitalrücklage zur Finanzierung des Freibadneubaus
geleistet. Diese Einlage konnte durch die Stadt nur durch eine Kreditaufnahme
realisiert werden. Neben der städtischen Kapitaleinlage konnten umfangreich
Fördermittel des Landes im Sanierungsvorhaben eingesetzt werden, so dass die
Gesellschaft keinerlei Fremdkapital zur Finanzierung der Gesamtinvestition in
Frei- und Hallenbad einsetzen musste.
Aufgrund der vorgenommenen Sach- und Geldeinlagen
durch die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie die Thesaurierung der
jährlichen Beteiligungserträge der EVB kann die SEG für einen Bäderbetrieb eine
sehr adäquate Eigenkapitalquote von 88 % (14,2 Mio. EUR) vorweisen. Der Bestand
an liquiden Mitteln beträgt per 31.12.2017 rd. 1,5 Mio. EUR. Dem stehen
Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt 654 TEUR gegenüber. In der
Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 wird ein
ausschüttungsfähiger Gewinn von 455 TEUR (brutto) ausgewiesen.
Gemäß § 75 Abs. 1 ThürKO sollen die städtischen
Beteiligungsunternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen.
Diese Vorgabe wird durch die Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung (VV
Haushaltssicherung) des Freistaates Thüringen nochmals explizit aufgegriffen.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 wurde ausgehend von
der fünften Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach
(Maßnahme VwHH2) – in der Haushaltsstelle 86000.210000 eine Gewinnausschüttung
in Höhe von 31.970,00 Euro (netto) aufgenommen. Im Rahmen der
haushaltswirtschaftlichen Sperre (HFA am 31.07.2018) wurde darüber hinaus mit
einer Mehreinnahme i. H. v. 140 TEUR (netto) in Form einer höheren
Gewinnausschüttung gerechnet.
Mit dem vorliegenden Beschluss zur Gewinnverwendung
wird diese HSK-Maßnahme realisiert und eine entsprechende Mehreinnahme
generiert.
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres dargestellt:
1 Darstellung des Geschäftsverlaufes im
Berichtsjahr
Vermögenslage
Die Bilanzsumme (16.071 TEUR) der
Gesellschaft ist im Berichtsjahr um 38 TEUR gestiegen. Ursächlich war
auf der Aktivseite im Wesentlichen die Erhöhung der Forderungen im
Verbundbereich insbesondere infolge der höheren Gewinnabführung (2.651
TEUR).
Den Investitionen des Berichtsjahres von 181
TEUR standen planmäßige Abschreibungen und Abgänge von insgesamt 343 TEUR gegenüber.
Bei den Zugängen handelt es sich um Investitionen vorwiegend in die Steuerungs-
und Leittechnik, die Erweiterung der Beachvolleyballanlage, die Errichtung der
Meersalzgrotte sowie die Pächterausschreibung im Rahmen des Breitbandprojektes.
Auf der Passivseite stellt sich die
Entwicklung wie folgt dar: Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in Höhe
des Jahresüberschusses (455 TEUR) abzüglich der Gewinnausschüttung 2016 (327
TEUR) und der Entnahme aus der Gewinnrücklage (238 TEUR) um 110 TEUR auf 14.197
TEUR verringert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote
war damit rückläufig und beträgt immer noch überdurchschnittliche 88 % (Vj.:
89,2 %) des Gesamtkapitals. Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu geringen
Eigenkapitalausstattung bestehen lt. Wirtschaftsprüfer nicht.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen sinkt planmäßig im Rahmen der jährlichen Passivierung um 72
TEUR auf 1.105 TEUR. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote, die durch
anteilige Zurechnung (70%) dieses Sonderpostens über der bilanziellen
Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit lt. Wirtschaftsprüfer 93,1 % (Vj.: 94,4
%).
Der Anstieg der Rückstellungen um 125 TEUR
auf 376 TEUR resultiert maßgeblich aus der Erhöhung der Steuerrückstellungen um
133 TEUR auf 323 TEUR.
Die Verbindlichkeiten sind ggü. dem Vorjahr
um rd. 20 TEUR auf 278 TEUR gesunken. Die Position ist durch (kurzfristige)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 276 TEUR geprägt.
Ertragslage
Die SEG weist Umsatzerlöse in Höhe von 1.238
TEUR (Vj.: 1.254 TEUR) aus. Dabei waren höhere Erlöse in den Bereichen
Hallenbad (+ 9 TEUR) und Wärmeumsatz (+ 13 TEUR) zu verzeichnen. Demgegenüber
rückläufig waren die Erlöse in den Bereichen Sauna/Wellness (- 11 TEUR) sowie Freibad (- 17 TEUR).
Die sonstigen Erträge, die sich überwiegend
aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Fördermitteln (72 TEUR) sowie
dem Sachbezug der Sportvereine (223 TEUR) zusammensetzen, waren um 1 TEUR
rückläufig.
Der Materialaufwand (1.597 TEUR) verringerte
sich um 33 TEUR, da insbesondere die Aufwendungen für Fremdleistungen für die
Betriebsführung und für Reparaturen zurückgingen.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 77,2
TEUR (Vj.: 73,9 TEUR) und resultiert aus der Beschäftigung der beiden
Geschäftsführer.
Die planmäßigen Abschreibungen betragen 343
TEUR (Vj.: 340 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
(906 TEUR) erhöhen sich um 54 TEUR. Ursächlich war hier insbesondere eine
Erhöhung im Bereich andere Dienst- und Fremdleistungen. Dieser Posten enthält
im Wesentlichen Aufwendungen aus der kaufmännischen Geschäftsbesorgung der evb,
Reinigungsleistungen sowie Prüfungs- und Beratungskosten.
In den Erträgen aus Gewinnabführung wird die
Ergebnisabführung gemäß Gewinnabführungsvertrag mit der evb in Höhe von 2.651
TEUR (Vj.: 2.139 TEUR) abgebildet.
In 2017 fielen Steuern vom Einkommen/Ertrag
in Höhe von 786 TEUR (Vj.: 317 TEUR), davon latente Steuern 115 TEUR (Vj.: 0,00
TEUR).
Im Geschäftsjahr wird ein Jahresüberschuss von 454.697,42 Euro (Vj.: 439 TEUR) ausgewiesen.
Finanzlage
Im Geschäftsjahr war ein Rückgang des
Finanzmittelbestandes um 327 TEUR auf 1.486 TEUR zu verzeichnen. Ursächlich
waren u.a. die Auszahlungen an die Gesellschafterin i.H.v. 565 TEUR (brutto).
Lagebericht
Der Lagebericht ist dem Prüfbericht als
Anlage I beigefügt.
Empfehlungen,
Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers
ü Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 12ff.) erteilt.
ü Unrichtigkeiten und Verstöße gegen
Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht
festgestellt.
ü Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Rechnungslegung ergab keine
Beanstandungen.
ü Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw.
gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht
festgestellt.
ü Im Ergebnis der Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG (Anl. III) kam es zu folgender wesentlichen Anmerkung:
à Der
Wirtschaftsprüfer stellt unter Pkt. 13b (Gewinnverwendung) wiederholt fest: „Die
Gewinnverwendung erscheint im Hinblick auf die haushaltsrechtliche und
gesamtwirtschaftliche Lage derzeit vertretbar.
Wir weisen jedoch
darauf hin, dass Vollausschüttungen zum Abfluss finanzieller Mittel führen, die
der Gesellschaft bei ggf. sinkenden Mittelzuflüssen aus der Gewinnabführung der
EVB nicht mehr zur Verfügung stehen und damit nicht mehr zur eventueller
operativer Verluste dienen können.“
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2017, die Kapitalrücklagenerhöhung anteilig der Beteiligung bei der evb, die Thesaurierung und die Gewinnverwendung wurden durch den Aufsichtsrat der SEG in der Sitzung am 06. September 2018 behandelt. Die erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Die Verwendung des Jahresüberschusses in Form der Gewinnausschüttung (HSK-Maßnahme-Nr. VwHH2) resultiert aus der 5. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der Stadt Eisenach.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung am 06. September 2018 der
Feststellung des Jahresabschlusses, der Kapitalrücklagenerhöhung
anteilig der Beteiligung bei der evb, der Thesaurierung und dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt. Die
Beschlussfassung erfolgte dabei unter Organvorbehalt der Zustimmung des
Stadtrates.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a – Bilanz per 31.12.2017
Anlage 1b – GuV per 31.12.2017
Anlage 2 – Lagebericht der Geschäftsführung