hier: Stellungnahme der Stadt Eisenach
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
der Stellungnahme zum Antrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Hochwasserschutz Eisenach – Maßnahmenkomplex II mit dem Teilobjekt Altwasser Spicke sowie Maßnahmenkomplex III zuzustimmen.
II. Begründung:
Bedingt durch die Lage der Stadt Eisenach in einem
Talkessel und großer Teile des Stadtgebietes in der Flussaue der Hörsel und
ihrer Nebenflüsse war die Stadt Eisenach in den letzten Jahrzehnten immer
wieder von Überflutungen betroffen. Besonders in der jüngeren Vergangenheit traten in Eisenach
mehrfach kleinere Hochwasser auf.
Aufgrund dessen wurde im Auftrag der Thüringer
Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) für das gesamte Stadtgebiet
Eisenachs bis 2010 ein Hochwasserschutzkonzept Hörsel/ Nesse erstellt. Dem ist
zu entnehmen, dass ein erhebliches Defizit im Hochwasserschutz besteht und die
vorhandenen Hochwasserschutzanlagen den Hochwasserereignissen nur ungenügend
gewachsen sind. Das errechnete Gesamtschadenspotenzial für die Stadt Eisenach
beträgt ca. 180 Mio. Euro. Die Überflutungsgefahr betrifft vor allem
Infrastrukturanlagen und Wohngebiete sowie Gewerbestandorte.
Die aus dem Konzept abgeleiteten notwendigen
Hochwasserschutzmaßnahmen wurden in fünf Maßnahmenkomplexe (MK) unterteilt:
MK
I Mündung der Hörsel
bis Stedtfeld
MK
II Gries - Brücke Kasseler Straße bis Stedtfelder Brücke
MK
II.1 Teilobjekt Altwasser
Spicke
MK
III Innenstadt - Brücke Langensalzaer Straße bis Brücke
Kasseler Straße
MK
IV Rothenhof bis
Eichrodt
MK
V Mündung der Nesse bis
Stockhausen
Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
hat aktuell einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Hochwasserschutz Eisenach für den MK II mit dem
MKII.1 Teilobjekt Altwasser Spicke sowie MK III gestellt. Die Pläne mit den
zugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen lagen bis einschließlich 12.09.2018 in
der Stadtverwaltung Eisenach sowie im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar
öffentlich aus.
Das geplante Vorhaben umfasst die Herstellung des
Hochwasserschutzes für die Ortslage Eisenach für ein HQ100 (Hochwasser, das im
statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird)
und im Bereich der Bebauungsplangebiete Nr. 3 „Auf dem Werth“ und Nr. 14 „Auf
dem Gries“ für ein HQ200 (Hochwasser, das im statistischen Mittel einmal alle
200 Jahre erreicht oder überschritten wird) durch folgende Maßnahmen:
MK II mit Teilobjekt
Altwasser Spicke:
- die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen an der
Hörsel, am Mühlgraben und
am Roten Bach,
- den Rückbau von Deichen und die Errichtung von
Mauern,
- die Geländemodellierung der Uferbereiche der Hörsel
und des Mühlgrabens,
- die Herstellung von Gewässerstrukturmaßnahmen,
- die Sanierung bzw. Neubau des Opelsteges,
- die Errichtung von temporären
Hochwasserschutzanlagen und
- die Herstellung von Unterhaltungswegen.
MK III:
- die Errichtung von Mauern und Verwallungen am
Michelsbach und Mühlgraben,
- die Errichtung von Mauern an der Hörsel,
- die Sanierung bzw. Neubau der Brücken
Schlachthofstraße und der W.-Rinkens-
Straße,
- die Umsetzung von Gewässerstrukturmaßnahmen in der
Hörsel,
- die Geländemodellierung der Uferbereiche der Hörsel
und
- den Umbau des Bereiches Palmentalwehr in den
Mühlgraben.
Durch Stadtverwaltung wurde die Stellungnahme der Stadt Eisenach (siehe Anlage 1) zum o.g. Vorhaben erarbeitet, die hiermit dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Stellungnahme der Stadt Eisenach