II. Fragestellung
1. Wie ist es möglich, dass die Oberbürgermeisterin konkrete Fragen zu einem Vertrag, den sie selber federführend inhaltlich erarbeitete und dessen Festlegungen ganz erhebliche Konsequenzen für die Stadt ergeben, nicht fristgerecht beantworten kann?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es der Oberbürgermeisterin gestattet, fristgerecht eingereichte Fragen von Stadtratsmitgliedern und von Einwohnern der Stadt Eisenach nicht zu beantworten und deren Beantwortung auf einen von ihr festgelegten Termin zu verschieben?
3. Kann ich davon ausgehen, dass die von mir fristgerecht eingereichten Anfragen wenigstens zur Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2019 Beantwortung finden werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Fragenkatalog
ist tatsächlich so formuliert, dass bei jeder Antwort zwecks Vermeidung von
juristischen Missverständnissen und daraus folgend weiterer Fragen eine
eingehende rechtliche Darstellung nicht nur in Bezug auf die Vertragsklauseln
selbst, sondern auch und insbesondere betreffend den gesetzlichen Rahmen
derselben erfolgen muss. Es geht nicht darum, die Klauseln selbst nochmal zu
prüfen, sondern deren juristischen Gehalt so umfassend und gleichzeitig so
verständlich wie möglich darzulegen.
zu 2.
Natürlich ist es auch für mich nicht schön, wenn fristgerecht
eingegangene Anfragen nicht zur nächsten Stadtratssitzung beantwortet werden
können. Es wird durch die Fachämter immer versucht, die Anfragen fristgerecht
zu beantworten, aber durch Krankheit, Urlaub, Vertretungen und manchmal auch
durch den allgemeinen Arbeitsanfall lässt es sich nicht immer realisieren.
Dementsprechend ist eine Zwischenantwort manchmal, auch entgegen der
Geschäftsordnung, unvermeidbar. Der Stadtrat hat diese Verfahrensweise auch
immer toleriert und Verständnis gezeigt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt
dann aber zur nächsten Stadtratssitzung. Dass ich willkürlich einen Termin
festlege, wann die Beantwortung erfolgt, ist nicht korrekt.
zu 3.
Bei den genannten Anfragen handelt es sich um Anfragen, die nichtöffentlich zu beantworten sind. Eine Aufnahme auf die Sitzung des Stadtrates am 23.04.2019 ist dementsprechend rein praktisch nicht möglich, da diese Sitzung des Stadtrates nur einen öffentlichen Teil hat.