I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:
Herrn/Frau ………………………. zum/zur Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.
II.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKO ist im § 6 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach geregelt, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied führt.
Dem/Der Vorsitzenden obliegt die Leitung in den Sitzungen des Stadtrates. Der/Die Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus (vgl. § 41 ThürKO).
Die Wahl des/der Vorsitzenden des Stadtrates erfolgt nach dem Bestimmungen des § 39 Abs. 2 ThürKO.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz steht nach parlamentarischen Regelungen, welche sich auch das Verwaltungsorgan Stadtrat seit 1990 zu Eigen gemacht hat, der stärksten Fraktion im Stadtrat zu.