hier: Wahl der städtischen Mitglieder des Verwaltungsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt
1. Herrn /Frau ……………………………..... und
2. Herrn /Frau ………………………………..
zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse.
II.
Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung
des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse bestimmt sich nach dem § 6 Abs. 1
der Satzung der Wartburg-Sparkasse.
Demnach besteht der Verwaltungsrat
der Wartburg-Sparkasse aus:
1.
dem Vorsitzenden und
dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,
2.
sieben weiteren
sachkundigen Mitgliedern und
3.
vier Beschäftigten der
Sparkasse.
Die Oberbürgermeisterin der Stadt
Eisenach ist gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Wartburg-Sparkasse
stellvertretende Vorsitzender des Verwaltungsrates kraft Amtes.
Von den sieben weiteren
sachkundigen Mitgliedern werden gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung der
Wartburg-Sparkasse aus dem Kreis der zum Stadtrat wählbaren Personen vom
Stadtrat zwei Mitglieder gewählt. Die übrigen fünf wählt der Kreistag.
Von den gewählten Mitgliedern
dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte den Vertretungskörperschaften der
Träger Wartburgkreis und Stadt Eisenach angehören.
§ 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der
Stadt Eisenach ist nicht anzuwenden, da nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung eine
spezialgesetzliche Regelung anzuwenden ist:
Die Wahl erfolgt nach § 11 Abs. 1
Satz 2 des Thüringer Sparkassengesetzes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
entsprechend dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt).
Hiernach wären ein Mandat von der Fraktion DIE LINKE und ein Mandat von der CDU-Fraktion zu besetzen.