II. Fragestellung
1. Welche Ursachen haben die unterschiedlichen Aussagen zu den Kosten „Herrichtung der Baufreiheit“ im Februar und im März?
(Wie hoch waren aufgrund der unterschiedlichen Angaben die tatsächlichen „Herrichtungskosten“ – Differenz zwischen der Antwort Februar und der Antwort März: 92.633,26 €?)
2. In welchem Zusammenhang steht der Kauf/die Ersteigerung von Unterbringungscontainern in Höhe von 92.633, 26 € mit der zweckgebundenen Planung und Herrichtung der Baufreiheit für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Höhe von 404.839,15 €?
3. Wie viel Container wurden zu welchen Kosten ersteigert, wie viele zu welchen Kosten angemietet?
4. Wo befinden sich die angemieteten/ersteigerten Container bzw. welchem Verwendungszweck wurden sie zugeführt?
5. Auf welcher Gesamtbausumme basieren die Planungskosten in Höhe von 261.025,93 € für den Bau der geplanten Gemeinschaftsunterkunft / welche Leistungsphasen wurden vergeben?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Vor Beantwortung der
Einzelfragen folgende kurze grundsätzliche Erklärung zur Herangehensweise bei
der Beantragung zur Rückerstattung der Herrichtungskosten für die
Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge in 99817 Eisenach, Heinrichstraße 11:
1.
Die Stadt Eisenach hat alle im Zusammenhang
mit der Unterbringung von Flüchtlingen angefallenen Kosten gegenüber dem
Land geltend gemacht.
2.
Zwischenzeitlich hat das Land unseren Antrag
pauschal anerkannt. Die Unterlagen befinden sich weiterhin in der Prüfung und
das detaillierte Ergebnis steht noch aus, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt
niemand sagen kann, ob die beantragten Mittel in voller Höhe rückerstattet
werden.
Zu 1.:
In der Beantwortung
der Anfrage AF-0439/2019 aus der Stadtratssitzung am 05.02.2019wurden die Kosten
“Herrichtung der Baufreiheit“ einschl. Containerkosten und einschl. der
hausintern geltend gemachten Kosten mit einem Gesamtbetrag von 143.813,22
€ angegeben.
In der Beantwortung
der Nachfrage zu o.g. Anfrage im März 2019 wurden die reinen Herrichtungskosten
i. H. v. 51.179,96 € angegeben.
Der Differenzbetrag
zwischen den beiden Varianten beläuft sich auf 92.633,26 €. Dieser
Betrag ergibt sich nicht allein aus Containerkosten, sondern
aus der Summe Containerkosten = 56.097,16 €, zzgl. der hausintern
geltend gemachten Kosten (ohne reine Herrichtungskosten!) = 36.536,10 €.
Zu 2.:
Es ist noch einmal
hervorzuheben, dass sich die Containerkosten auf insgesamt 56.097,16 €
belaufen.
In der Situation
Ende 2015 war die Dimension des weiteren Zustromes von Flüchtlingen nicht
absehbar. Es wurde seinerzeit ein überwältigender Flüchtlingszustrom
prognostiziert, sodass zu diesem Zeitpunkt insbesondere die Ersteigerung der
Container für die Unterbringung der Flüchtlinge absolut gerechtfertigt und
begründet war.
Die
Containerbeschaffung (Kauf/Ersteigerung/Miete) machte sich erforderlich, weil
in den Containern die Gemeinschaftsbereiche, wie Gruppenräume 1-6 (1x
Gebetsraum, 3x TV + Radio, 1x Kinderspielzimmer und 1x Nähraum), WC‘s mit
Geschlechtertrennung, soziale Betreuung mit zugeordneter Teeküche und
WC-Personal für Männer und Frauen sowie die Funktion Abstellen/Lager mit
angegliederter Teeküche für die angrenzenden Gruppenräume unterzubringen waren.
Die Größe der Halle
wurde auf 48 x 33 m begrenzt, sodass unter Einhaltung der GUSVO die
Gemeinschaftsbereiche, wie zuvor beschrieben, extern (aus der Halle
ausgegliedert) in Containern unterzubringen waren.
Beim Land Thüringen
haben wir alle Kosten, einschl. Containerkosten und die hausintern geltend
gemachten Kosten beantragt. Diese Gesamtkosten werden geprüft. Es obliegt dem
Land zu entscheiden, ob alle beantragten Kosten erstattet werden.
An dieser Stelle sei
einmal erwähnt und hervorgehoben, dass andere Gebietskörperschaften in
unvergleichbar größerer Anzahl und dementsprechend zu wesentlich höheren
Mietbeträgen Container anmieteten und quasi für nicht absehbare, geschweige zu
beziffernde Flüchtlingszahlen vorhielten.
Zu 3.:
3.1 Container
ersteigert/gekauft: 5 Stck.
zu einem Gesamtbetrag von 5.300,00 €;
hinzu kommen Kosten
für Antransport, Reparatur, Aufstellung, Unterhaltung u.a. i. H. v. 12.779,04 €
Somit belaufen sich
die Gesamtkosten für diese Container auf 18.079,04 €.
3.2 Container angemietet: 2 St. 6-er
Anlagen + 1 St. Sanitärcontainer (Gesamtmiete: 36.533,00 €)
Für die temporäre
Anmietung von Containern für umgelagertes Baumaterial entstanden weitere Kosten
i. H. v. 1.485,12 €.
Die Gesamtkosten
für angemietete Container betragen: 38.018,12 €.
Somit haben wir insgesamt
Containerkosten (Summe aus Gesamtkosten 3.1 u. 3.2) von 56.097,16 €.
Addiert man hierzu
die Kosten aus den hausintern geltend gemachten Kosten (ohne die reinen
Herrichtungskosten) i. H. v. 36.536,10 €, so kommt man in Summe auf 92.633,26
€
(= Differenz
zwischen den für Februar und März angegebenen Beträgen!).
Zu 4.:
4.1 Angaben zu
den 5 St. ersteigerten/gekauften Containern
3 St. davon sind in
der Schlachthofstraße (auf dem Grundstück neben der Kita “Spatzennest“)
aufgestellt und dienen als Lager für Einrichtungsgegenstände für Flüchtlinge,
wie Bettgestelle, Stühle, Kleiderschränke etc. Diese Container sind voll
ausgelastet.
Zwei weitere
Container wurden auf den Bauhof verbracht. Es handelte sich um einen Büro- und
einen Sanitärcontainer. Ihr Zustand ist generell als sehr schlecht zu
bezeichnen.
Ein Bürocontainer
soll von Mitarbeitern des Bauhofes etwas aufgearbeitet und zu Lagerzwecken
genutzt werden. Für den Sanitärcontainer gibt es vorerst keine Verwendung.
4.2 Angaben zu
den angemieteten Containern
Die angemieteten
Wohncontainer (2 St. 6-er Anlagen + 1 St. Sanitärcontainer) befinden sich beim
Vermieter, Warrlich Container. Sie wurden nicht benötigt und sind nach Ablauf
der Mietbindung wieder im Eigentum des Vermieters.
Die temporär zur
Verfügung gestellten Container für umzulagerndes Baumaterial gehören dem Umwelt
Service Wartburg.
Zu 5.:
Die Schätzkosten vom
Architekturbüro Lehrmann & Partner für die Gesamtbausumme beliefen sich zum
Zeitpunkt des Rücktritts vom Bauvorhaben auf 2,5 Mio. €.
Pauschal zu sagen,
dass die Gesamtplanungskosten auf dieser Bausumme basieren ist sicher nicht
ganz korrekt.
Hierzu ist
anzumerken, dass sich die Gesamtplanungskosten i. H. v. 261.025,93 €
zusammensetzen aus:
-
Architektenkosten, einschl. Kosten für Statik,
Brand-u.
Wärmeschutz (Büro Lehrmann & Partner) 220.392,82
€
-
Kosten Fachplaner – Technische Planung 24.067,87 €
(Büro Greifendorf) -----------------
Zwischensumme
Architekt + Fachplaner: 244.460,69 €
-----------------
-
Weitere Planungskosten 16.565,24 €
(2x Vermesser, Baugrunduntersuchung, Prüfstatik,
Wasserspiegellagenberechnung zum Hochwasserschutz) -----------------
Gesamtplanungskosten:
261.025,93
€
Es wurden folgende
Leistungsphasen vergeben:
1.
Architekt: Lph.
1 – 8, davon erbracht und abgerechnet: Lph. 1 - 5
2.
Statiker: Lph.
1 – 6, davon erbracht und abgerechnet: Lph. 1 - 6
3.
Technische Planung: Lph.
2 + 3, davon erbracht und abgerechnet: Lph. 2 + 3
Über die vergebenen, jedoch nicht abgerechneten Leistungsphasen wurde mit dem Architektur- u. Ingenieurbüro Lehrmann & Partner dahingehend Einvernehmen erzielt, dass es keine weiteren finanziellen Forderungen, etwa wegen Gewinnausfall oder dgl. erhebt. Die vertraglichen Beziehungen sind mit den beglichenen Schlussrechnungen unwiderruflich abgeschlossen. Es entstehen keine weiteren Folgekosten.