Betreff
Sachstandsbericht Dorfentwicklungsplanung
Vorlage
0144-BR/2019
Aktenzeichen
61.1.11 DE-Planungen
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Sachstandsbericht zur Dorfentwicklungsplanung

 

Der Ortsteil Neukirchen sowie die Region der westlichen Ortsteile, bestehend aus Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen, sind Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und –entwicklung. Im jeweiligen Förderzeitraum können Anträge zur Förderung von kommunalen und privaten Vorhaben gestellt werden. Eine entsprechende Antragstellung kann jährlich bis zum 15.01. des laufenden Jahres erfolgen. Der mögliche Fördersatz beträgt dabei derzeit 65% für Kommunen und für 35% private Antragsteller.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt ist allerdings noch keine Garantie, dass die im Gemeindlichen Entwicklungskonzept (GEK) erarbeiteten Projekte auch wirklich gefördert werden. Jährlich sind fristgemäß entsprechende Anträge zu den Einzelmaßnahmen zu stellen und die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dazu gehören u.a. eine Kostenberechnung nach DIN 276, ein Gestaltungsvorschlag, eine Projektbeschreibung sowie eine rechtsaufsichtliche Würdigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes über die finanzielle Leistungsfähigkeit. Auf Grundlage der Vollständigkeit der Unterlagen wird anhand von Auswahlkriterien und den verfügbaren Haushaltsmitteln des Fördermittelgebers über die Förderung entschieden.

 

Grundvoraussetzung für alle umzusetzenden städtischen Maßnahmen ist stets die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach.  

Fördermittelgeber ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – ehemals Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF).

 

Privaten Antragstellern steht während des gesamten Förderzeitraums kostenfrei eine beratende Architektin zur Verfügung.

 

Für die Förderschwerpunkte wurde ein Flyer mit allen wichtigen Informationen rund um die Antragstellung und die Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung sowie den notwendigen Kontaktdaten erarbeitet. Zeitnah sollen der Druck und die Verteilung erfolgen.

 

Neben den Fördermöglichkeiten, welche für die Förderschwerpunkte der Dorferneuerung beantragt werden können, gibt es weitere vielfältige Fördermöglichkeiten für alle Ortsteile der Stadt Eisenach. Die weiteren Förderbausteine sind unabhängig von der Dorferneuerung zu betrachten. Insbesondere gibt es Fördermöglichkeiten für Vereine und Kleinstunternehmen. Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Oberbürgermeisterin mit den Ortsteilbürgermeister/-innen am 05.09.2019 wurden die Fördermöglichkeiten durch die zuständige Referatsleiterin des TLLLR vorgestellt. Die Möglichkeiten zur Förderung können zusammenfassend in der Broschüre des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft online nachgelesen werden:

 https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/laendlicherraum/ILE/ile-broschuere_web.pdf

 

Zudem hat das Ministerium eine Förderhotline (Info-Telefon 0361 - 57406 2999) zur Unterstützung eingerichtet.


1.              Dorfentwicklungsplanung im Ortsteil Neukirchen

 

Mit der Anerkennung des Ortsteils Neukirchen als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und –entwicklung besteht im Zeitraum von 2018-2022 für kommunale und private Vorhaben in Neukirchen die Möglichkeit Fördermittel zu beantragen. 

 

1.1          laufende Fördermaßnahme

 

konzeptionelle Teilbereichsplanung Ortsmitte

Zum 15.01.2018 hat die Stadtverwaltung die Förderung der Erarbeitung einer konzeptionellen Teilbereichsplanung für die Ortsmitte beim zuständigen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingereicht. Die Förderung der Erstellung des Konzeptes wurde mit Bescheid vom 25.10.2018 durch das TLLLR bewilligt. Im Anschluss erfolgte die Ausschreibung der Planungsleistung. Der Auftrag wurde an die Planungsgruppe 91 aus Gotha vergeben.

 

Die Auftaktveranstaltung fand im April 2019 in Form einer Ortsbegehung statt.

 

Im Rahmen der Erarbeitung wurden mit den Mitgliedern des Ortsteilrates und des Dorferneuerungsbeirates sowie diversen Vereinsvorsitzenden (Chronikgruppe, Feuerwehrverein, Drösseltalverein etc.) und dem örtlichen Vertreter der Kirche zwei Planungswerkstätten durchgeführt. Die abschließende Planungswerkstatt fand am 05.11.2019 statt. Die Teilnehmer haben sich mit der Stadtverwaltung auf folgende Punkte verständigt:

 

Alte Schule und ehemaliges Lehrerwohnhaus

  • Verbindung im Inneren der Gebäude wird wieder hergestellt
  • barrierefreier Zugang über Alte Schule
  • Keller: kein Ausbau zum ständigen Aufenthalt oder zur Lagerfläche, lediglich zur Nutzung für Haustechnik
  • EG: Multifunktionsraum, Büro Ortsteilbürgermeister, Raum für Kinder/Jugendliche, eine barrierefreie/ behindertengerechte Unisex-Toilette, Teeküche
  • 1.OG: Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, drei Räume zur Nutzung durch Chronikgruppe, zwei Toiletten getrennt nach Geschlecht, Teeküche
  • Dachgeschoss: kein Ausbau, nur notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung des Dachraumes
  • Anbau an der Alten Schule wird abgebrochen
  • frei werdende Fläche wird als Platz und Zugang zur Kirche aufgewertet, zudem entstehen Parkmöglichkeiten

 

Gebäude Freiwillige Feuerwehr

  • Grundstück des derzeitigen Feuerwehrgebäudes wird auch für neue Lösung beibehalten
  • Bildung einer Raumkante entlang der Hohenlohestraße und der Kirchstraße
  • maximale Lösung hinsichtlich der Größe für ein Feuerwehrgebäude in der Ortsmitte
  • eingeschossig
  • Umkleiden, Sanitäranlagen, Fahrzeughalle mit entsprechenden Nebenräumen

Teiche, Freiflächen, Straßenbau

  • wie bereits im Gemeindlichen Entwicklungskonzept wird eine Verbindung der Teiche vorgesehen – diese ist abhängig von der weiteren Entwicklung des betroffenen privaten Grundstücks
  • für eine eventuelle zukünftige Entwicklung auf dem o. g. privaten Grundstück ist im Plan eine mögliche Baustruktur aufgezeigt
  • allgemeine Aufwertung, entsprechende Neubepflanzungen – konkrete Maßnahmen werden erst mit Ausführungsplanung formuliert
  • Straßenausbau abhängig von Kanalbau

 

In der Anlage ist der Lageplan beigefügt.

 

Entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros werden folgende Bauabschnitte gebildet und folgende Kosten geschätzt:

 

 

Die Gesamtkosten beinhalten die Planungsleistungen. Diese Kosten sind bereits jeweils im Vorjahr notwendig, um die entsprechenden Ausschreibungen durchzuführen. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die weiteren Ausführungsplanungen der einzelnen Bauabschnitte in der Ortsmitte von Neukirchen und die Antragstellung beim Fördermittelgeber.

 

1.2     Anträge zum 15.01.2019

 

Ausbau der Zuwegung zu den Haltestellen

Zum 15.01.2019 hat die Stadtverwaltung den Ausbau der Zuwegung zu den Haltestellen des ÖPNV an der L1016 beantragt. Die Bushaltestellen an der L1016 in Neukirchen und damit verbunden auch der fußläufige Erschließungsweg wurden im Rahmen der Erarbeitung des Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes als ein Gebiet mit strukturellen Mängeln und besonderem Handlungsbedarf herausgearbeitet. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen (Projekt 4) wurde durch den Dorferneuerungsbeirat in der Priorisierung der Projekte für 2019 vorgesehen.

 

Der Ausbau des fußläufigen Erschließungsweges soll die Qualität der Erreichbarkeit der außerorts an der L1016 gelegenen Bushaltestellen verbessern mit dem Ziel, die Nutzung des vorhandenen Mobilitätsangebots im ländlichen Raum zu erhöhen. Der barrierefreie Ausbau des Weges und der Bushaltstellen ermöglicht allen Altersgruppen den Zugang zum ÖPNV und damit eine verbesserte Möglichkeit zur Teilhabe an den Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie z. B. die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und sozialen Veranstaltungen oder von gesundheitlichen Einrichtungen in der Kernstadt Eisenachs.

Weiterhin erfolgt mit dem barrierefreien Ausbau des Weges die notwendige Anpassung an die demografische Entwicklung. Mit dem Ausbau des Weges werden darüber hinaus eine qualitativ schlechte Infrastruktur des Ortes verbessert, funktionelle Mängel beseitigt und der öffentliche Raum aufgewertet. Durch eine Erneuerung der Beleuchtung entlang des Weges im Zuge des Ausbaus dient die Umsetzung des Projektes auch der Energieeinsparung.

 

Die Ausführungsplanungen zur Bushaltestelle und zu dem Erschließungsweg sollen ganzheitlich und integriert in einem gemeinsamen Konzept betrachtet werden, um anschließend eine koordinierte und mit allen Beteiligten abgestimmte Maßnahme durchführen zu können. Die benötigten Haushaltsmittel wurden für 2019 angemeldet. Ein Freigabeantrag wurde gestellt.

 

Der Ausbau der Bushaltestellen wird derzeit noch mit dem zuständigen Straßenbauamt abgestimmt. Die weiteren Ausführungsplanungen für den Weg können noch nicht ausgeschrieben werden, da noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt. Dieser ist abhängig von der Vorlage der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes, welche erst nach Genehmigung und In-Kraft-Treten des Haushaltes 2019 ausgestellt werden kann.

 

geschätzte Kosten                                                         85.000 €

 

 

1.3     Anträge zum 15.01.2020

 

1.Bauabschnitt Ortsmitte

Zum 15.01.2020 wird versucht, den ersten Bauabschnitt für die Ortsmitte zu beantragen. Da die nachfolgenden Planungsleistungen möglichst vor Antragstellung ausgeschrieben und beauftragt sein sollten, ist das weitere Vorgehen abhängig von der Genehmigung des Haushaltes. Sollte es bis zum 15.01.2020 nicht möglich sein einen Antrag einzureichen, wird dennoch versucht diesen im 1.Quartal 2020 nachzureichen und eine Genehmigung zum vorzeiten Maßnahmebeginn (VZM) zu erhalten. Als nächster Schritt folgt nach der Zustimmung des TLLLR zum VZM die konkrete Ausführungsplanung, bevor die baulichen Arbeiten beginnen können.

 

Für den Vermögenshaushalt 2020 wurden 400.000 € für die investiven Maßnahmen in der Ortsmitte Neukirchen angemeldet.

vorbereitende Planungsleistungen                        110.000 €

geschätzte Baukosten 1. BA                                      225.000 €

 

 

1.4     vorbereitende Planungen

 

„Umgestaltung Stöckhof und Friedhof“

Die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3) für die Maßnahme „Umgestaltung Stöckhof und Friedhof“ sollen voraussichtlich zeitnah ausgeschrieben werden. Die übertragenen Haushaltsreste aus 2018 stehen zur Verfügung. Die Entscheidung zur Ausschreibung ist derzeit noch abhängig von der abschließenden Kostenschätzung für die Planungsleistungen für die Umgestaltung der Ortsmitte. Nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Ortsteil- und Dorferneuerungsbeirat sollen die Haushaltsreste aus 2018, falls notwendig, für die Planungen der Ortsmitte und nicht für die Planung zur Umgestaltung Stöckhof/ Friedhof verwendet werden.

 

geschätzte Kosten                                         300.000 €

 

Planungsleistungen und

ggf. Gutachten                                85.0000 €

 

1.5     Beratung und Betreuung/ Dorferneuerungsbeirat

Neben der Einbeziehung des Dorferneuerungsbeirates in die projektbezogene Arbeit in Form von bspw. Planungswerkstätten fand am 17.09.2019 die jährliche Sitzung statt. In dieser Sitzung wurde der Stand der Planungen erläutert, die anderweitigen Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Kleinstunternehmen vorgestellt und über die Priorität der einzelnen Projekte abgestimmt. Im Ergebnis wurde einstimmig festgehalten, dass der Fokus der Entwicklung auf der Ortsmitte liegen soll. Zudem wird versucht die Entwicklung des Bereiches Stöckhof und Friedhof voranzutreiben.

 

Der Verzicht auf „kleinere“ Maßnahmen (bspw. Sanierung von Gedenkkreuzen) wurde seitens der Verwaltung empfohlen. Der Aufwand für eine „kleine“ Maßnahme“ ist genauso wie bei einer „großen“ Maßnahme. Auch bei kleineren Projekten müssen alle vergabe- und förderrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

 

geschätzte Kosten jährlich                         10.000 €

 

 

2.        Dorfentwicklungsplanung westliche Ortsteile

Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen

Die Dorfregion Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen wurde als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und –entwicklung anerkannt. Im Zeitraum von 2019-2023 besteht für kommunale und private Vorhaben die Möglichkeit Fördermittel zu beantragen.

 

2.1          Anträge zum 15.01.2019

Zum 15.01.2019  wurde durch die Stadtverwaltung die Förderung der Maßnahme „Umgestaltung Spielplatz Wartha“ (GEK - Leitprojekt 1) beantragt. Für diese Maßnahme wurde zwar bereits ein Zuwendungsbescheid erteilt, aber mit der Auflage vor Vorhabenbeginn eine rechtsaufsichtliche Würdigung nachzureichen. Der Beginn der weiteren Planungen ist demzufolge auch hier abhängig von dem In-Kraft-Treten des städtischen Haushaltes und der Ausstellung der rechtsaufsichtlichen Würdigung.

 

geschätzte Kosten rund                              135.000 €

beantragte Förderung                                 75.000 €

 

2.2               Anträge zum 15.01.2020

 

Feuerwehranbau Neuenhof

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz plant gemeinsam mit der Abteilung Hochbau die Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Neuenhof. Der Bereich Sportplatz/ Feuerwehr wird im Gemeindlichen Entwicklungskonzept als möglicher Standort für ein regionales Multifunktionsgebäude erwähnt. Die Möglichkeiten der Planung werden derzeit untersucht. Es wird versucht den Anbau der Feuerwehr auch über das Programm der Dorferneuerung zur Förderung zu beantragen. Dafür ist ein ganzheitlicher Ansatz des gesamten Areals notwendig, welcher zunächst aber nur grob strukturell gefasst wird.

 

2.3               vorbereitende Planungen

 

„Dorfanger“ Neuenhof

Für den im GEK sogenannten „Dorfanger“ in Neuenhof (GEK - Leitprojekt 1)  wird derzeit ein erster Gestaltungvorschlag erarbeitet. Der Ausbau dieses Bereiches soll sich möglichst an den Ausbau der Hörscheler Straße anschließen. Vorher wird der Platz als Baustelleneinrichtung für den Straßenbau benötigt. Bei der Planung wird ebenso der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle in diesem Bereich berücksichtigt. Der Dorferneuerungsbeirat wird rechtzeitig in die Planungen zum „Dorfanger“ einbezogen.

 

Wegeverbindung zwischen Ortsteilen

Die Möglichkeiten zur Schaffung einer Wegeverbindung zwischen allen Ortsteilen (GEK - Projekt 2) sollen im kommenden Jahr untersucht werden.

 

 

2.4               sonstige Planungen

Neben der Möglichkeit der Förderung über die Dorferneuerung wird versucht, anderweitige Förderprogramme für die Umsetzung der Projekte aus dem GEK in Anspruch zu nehmen.

 

WESER – WERRA – ULSTER – FONDS

„Optimierung der Wasserwanderinfrastruktur an der Werra“ – Bootsanleger zwischen Göringen und Großburschla

 

In Zusammenhang mit der Möglichkeit der Förderung über den Weser-Werra-Ulster-Fond werden die Projekte „Aufwertung bestehender und Schaffung zusätzlicher Bootsanlegestellen“ (GEK – Projekt 4) und die Aufwertung des Festplatzes an der Werra in Göringen (GEK – Leitprojekt 1) betrachtet. Gemeinsam mit den Werraanrainergemeinden der Stadt Treffurt und der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal wird in Kooperation mit dem Landratsamt Wartburgkreis eine gemeinsame Antragstellung zur Förderung der Optimierung der Wasserwanderinfrastruktur in 2020 versucht. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 60% der Bruttokosten. Die Förderung kann pro Projekt bis zu 100.000 € betragen.

 

Kostenschätzung Ausbau Anlegestellen

Göringen                                            ca. 20.000 €

Wartha                                ca. 14.500 €

Neuenhof                                          ca. 13.000 €

               

Die vorliegende Schätzung beinhaltet Kosten für Beräumung, Erdbau, Befestigung, Anleger, Infotafel und Bootsböcke. Die Anlegestelle in Hörschel kann an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden, da sich diese auf einem privaten Grundstück befindet.

 

Eine Kostenschätzung für die Herstellung des Festplatzes in Göringen liegt bisher nicht vor. Die Maßnahme soll aber im Zusammenhang mit der Erneuerung der Anlegestellen untersucht werden.

 

Ausbau Wanderparkplatz und Weg zur Bahnhaltestelle in Hörschel

Zum 30.03.2019 wurde durch die Stadtverwaltung eine Fördervoranfrage zum Ausbau des Wanderparkplatzes und des Fußweges zu den Bahnhaltestellen in Hörschel bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Über das „Landesprogramm Tourismus“ wird versucht, die Aufwertung der touristischen Infrastruktur am Rennsteigbeginn in Hörschel zu fördern. Die Förderanfrage wird noch geprüft. Eine Rückmeldung liegt bisher nicht vor. Laut Information des zuständigen Fördermittelgebers soll eine Entscheidung im Laufe des Novembers 2019 mitgeteilt werden.

 

geschätzte Gesamtkosten                         885.400 €

 

Förderquote im Regelfall            bis zu 70%

Förderquote im Ausnahmefall bis zu 90% bei besonderem Landesinteresse

 

Sollte eine Förderung über das Landesprogramm Tourismus abgelehnt werden, könnte ggf. über das TLLLR ein Antrag gestellt werden.

 

2.5               Dorferneuerungsbeirat

 

Am 26.09.2019 fand im Bürgerraum von Neuenhof die zweite Informationsveranstaltung für die privaten Antragsteller statt. Die beratende Architektin und die Vertreter des TLLLR informierten über die Möglichkeiten der Förderung.

 

Die jährliche Sitzung des Dorferneuerungsbeirates fand am 16.09.2019 statt. In dieser Sitzung wurden der Stand der Planungen erläutert, die anderweitigen Fördermöglichkeiten für Private, Vereine und Kleinstunternehmen vorgestellt und über die Priorität der einzelnen Projekte abgestimmt. Die Beteiligten beurteilten die Maßnahme „Schaffung einer Wegeverbindung zwischen den Ortsteilen“ als wichtigstes Projekt für die Region. Neben den Leitprojekten in den einzelnen Ortsteilen soll der Fokus der Förderphase auf der Realisierung eines Verbindungsweges liegen.

 

Der Verzicht auf „kleinere“ Maßnahmen (bspw. Sanierung von Brunnen) wurde seitens der Verwaltung empfohlen. Der Aufwand für eine „kleine“ Maßnahme ist genauso wie bei einer „großen“ Maßnahme. Auch bei kleineren Projekten müssen alle vergabe- und förderrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

 

Sobald die Planungsleistungen für die Projekte „Umgestaltung Spielplatz“ in Wartha und „Dorfanger“ in Neuenhof vergeben sind, wird der Dorferneuerungsbeirat in die projektbezogene Arbeit einbezogen.

 

 

Übersicht Kosten

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

2024

 

GEK Neukirchen

geschätzte Kosten

gesamt

 

 

200.000 €

 

 

460.000 €

 

 

500.000 €

 

 

750.000 €

 

 

610.000 €

 

 

1.000.000 €

 

GEK

westliche Ortsteile

geschätzte Kosten

gesamt

 

 

210.000 €

 

 

310.000 €

 

 

1.500.000 €

 

 

1.660.000 €

 

 

1.400.000€

 

 

300.000 €

 

Summe

 

410.000 €

 

770.000 €

 

2.000.000 €

 

 

2.410.000 €

 

2.010.000 €

 

1.300.000 €

 

Summe geschätzte Gesamtkosten

GEK Neukirchen                              =             3.520.000 €

GEK westliche Ortsteile               =             5.380.000 €

                                                               =             8.900.000 €

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden in den Anmeldungen des Fachamtes für den Haushalt 2020 berücksichtigt.

 

Die Kosten für jede Maßnahme müssen zunächst zu 100% im städtischen Haushalt vorhanden sein. Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Vorlage bezahlter Rechnungen und dem entsprechenden Überweisungsbeleg. Die Umsetzung der kommunalen Maßnahmen wird über den gesamten Förderzeitraum unmittelbar abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach sein.

 

3.        Weiteres Vorgehen in der Dorfentwicklungsplanung

 

Eine große Rolle bei der Antragstellung stellt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach dar. Zu jeder Antragstellung ist die Vorlage einer rechtsaufsichtlichen Würdigung erforderlich. Dies gestaltet sich immer wieder schwierig und führt regelmäßig zu deutlichen Verzögerungen im Prozess.

Die Erstellung von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten (GEK) steht regelmäßig mit einer anschließenden Antragstellung auf Anerkennung als Förderschwerpunkt in direkter Verbindung. Erfolgt eine Anerkennung als Förderschwerpunkt, verpflichtet dies mindestens moralisch auch zum Abruf von Fördermitteln, denn der intensive Prozess der Erarbeitung des GEK gemeinsam mit den Bürgern (Dorfentwicklungsbeirat) weckt folgerichtig große Erwartungen an die Umsetzung von kommunalen Maßnahmen. Die Umsetzung von Maßnahmen kann aber nur erfolgen, wenn die notwendigen Haushaltsmittel aufgebracht werden können. Die notwendigen Vorplanungen für die Antragstellung müssen zudem selbst auf die Gefahr hin, dass das jeweilige Projekt später nicht gefördert wird, aus Eigenmitteln erarbeitet und die Kosten durch die Stadt zunächst selber getragen werden.

Die Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte von Neukirchen und für die westlichen Ortsteile Neuenhof, Hörschel, Wartha und Göringen binden schon jetzt für die Folgejahre erhebliche finanzielle und sämtliche personelle Ressourcen.

Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung, bis vorläufig keinen weiteren Antrag auf Erstellung von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten für einen weiteren Ortsteil oder eine  neue Region zu stellen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Entwurf Lageplan Ortsmitte Neukirchen