Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - rechtliche Grundlagen des Seniorenbeirates
Vorlage
AF-0045/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Existiert in der Stadt Eisenach eine Satzung zur Bildung bzw. Wahl eines Seniorenbeirates?

 

2.      Wie soll die gesetzliche Pflichtaufgabe umgesetzt werden, falls keine Satzung existiert?

 

3.      Auf welcher Grundlage arbeitet der jetzt bestehende Seniorenbeirat?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nein. Der Seniorenbeirat hat eine eigene Satzung.

 

zu 2.

Eine kommunale Satzung muss erarbeitet werden.

 

zu 3.

Der Seniorenbeirat arbeitet auf der Grundlage seiner eigenen Satzung. Er besteht seit 1992. Im Seniorenbeirat arbeiten Menschen mit, die sich aktiv für die Probleme und Anliegen der älteren Menschen in Eisenach einsetzen. Der Seniorenbeirat legt großen Wert auf seine Parteiunabhängigkeit und seine Neutralität.

In einem Gespräch mit mir im Jahre 2012 wurde dieses Anliegen bekräftigt und gleichzeitig vereinbart, dass lediglich die Seniorenbeauftragte durch den Stadtrat gewählt wird.

Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Eisenach und dem Seniorenbeirat wird von beiden Seiten als sehr gut eingeschätzt.