II. Fragestellung
1.
Liegen
dazu Ergebnisse vor, wenn ja, welche?
2. Wann wird dem Stadtrat die neue Unterkunftsrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Stadt Eisenach
ist Leistungsträger für die Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß der
Sozialgesetzbücher Zweites Buch – SGB II und Zwölftes Buch – SGB XII.
Gemäß der beiden Sozialgesetzbücher SGB II
und SGB XII werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Laut dem Bundessozialgericht (BSG) muss ein
sogenanntes „schlüssiges Konzept“ vorliegen, mit dem die Angemessenheit der
tatsächlichen Aufwendungen ermittelt wurde.
Ziel des schlüssigen Konzeptes:
Die
Leistungsempfänger können sich im angemessenen Rahmen mit Wohnraum versorgen
•
Neuanmietungen
sollen möglich sein
•
Verwaltungshandeln
wird vereinheitlicht
•
Einzelfallentscheidung
weiterhin notwendig
• Negative Wohnungsmarkteffekte vermeiden
Durch die beauftrage Firma Analyse und
Konzepte wurde im Zeitraum von Juli 2019 bis November 2019 eine Mieterhebung in
der Stadt Eisenach durchgeführt. In die Mieterhebung wurden institutionelle und
private Vermieter einbezogen.
Die Erstellung des schlüssigen Konzeptes ist
erfolgt und die Zahlen wurden der Stadt Eisenach mit einer Präsentation
vorgelegt.
Durch das Sozialamt erfolgt derzeit die
Erstellung der neuen KdU-Richtlinie mit den ermittelten Werten.
zu 2.
Eine
Beschlussfassung durch den Stadtrat hinsichtlich der KdU-Richtlinie ist nicht
vorgesehen.
In der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen am
22. Januar 2020 soll der Abschlussbericht des erstellten schlüssigen Konzeptes
und die KdU-Richtlinie vorgestellt werden. Nach der erfolgten Vorstellung und
Beratung im Ausschuss wird die KdU-Richtlinie durch mich unterzeichnet.