I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung:
Neuaufnahme des § 20 mit dem Wortlaut wie folgt:
§ 20 Aktuelle Stunde
(1) Auf Antrag der Oberbürgermeisterin oder einer
Fraktion findet im Stadtrat eine Aussprache über ein bestimmtes bezeichnetes
Thema von allgemeinem kommunalem aktuellem Interesse statt. Sie ist jeweils vor
dem ersten Tagesordnungspunkt des öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Teils
einer Stadtratssitzung durchzuführen. Die Dauer der einzelnen Redebeiträge soll
5 Minuten, die der aktuellen Stunde insgesamt 45 Minuten nicht überschreiten.
Jeder der im Stadtrat vertretenen Fraktionen ist die Möglichkeit zu einem
Redebeitrag zu geben.
(2) Jede Fraktion hat das Recht pro Kalenderjahr bis zu
zwei „Aktuelle Stunden“ zu beantragen. Fraktionslose Stadtratsmitglieder haben
das Recht sich in Fraktionsstärke zusammen zu schließen, um zwei „Aktuelle
Stunden“ pro Kalenderjahr zu beantragen.
(3) Der Antrag auf Durchführung der das Thema der
„Aktuellen Stunde“ benennt, ist frühestens nach Antragsschluss für
Stadtratsvorlagen und spätestens 4 Tage vor einer Stadtratssitzung schriftlich
bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Inhalt und Aktualität des Themas sind
schriftlich zu begründen. Er ist den anderen Fraktionen von der
Oberbürgermeisterin zur Kenntnis zu geben
(4) In einer Stadtratssitzung wird nur eine „Aktuelle Stunde“ durchgeführt. Sind mehrere „Aktuelle Stunden“ zu einer Sitzung beantragt, wird über die Durchführung der zuerst beantragten vorrangig entschieden.