I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Herrn Dieter Suck zum Beauftragten für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt und den Ortsteilen durch die Oberbürgermeisterin zu.
II.
Begründung:
Der § 18 der Hauptsatzung
der Stadt Eisenach regelt die Bestellung einer/eines Beauftragten für die
freiwilligen Feuerwehren in der Stadt und den Ortsteilen.
Diese/r Beauftragte für die
freiwilligen Feuerwehren in der Stadt und den Ortsteilen ist für die Dauer der
Amtszeit des Stadtrates tätig und durch die Oberbürgermeisterin mit Zustimmung
des Stadtrates zu bestellen.
Er ist ehrenamtlich tätig.
Der/die Beauftragte ist dem Stadtrat jährlich rechenschaftspflichtig und kann
zu seinen Angelegenheiten in allen Ausschüssen und im Stadtrat Rederecht
verlangen.
Entsprechend § 18 Abs. 1
Satz 3 der Hauptsatzung steht dem Stadtfeuerwehrwart ein Vorschlagsrecht zu.
Der amtierende
Stadtfeuerwehrwart, Herr Stefan Bendrich, hat mit Schreiben vom 18. Mai 2020
Herrn Dieter Suck vorgeschlagen.
Die Oberbürgermeisterin schließt sich dem Vorschlag, Herrn Dieter Suck zum Beauftragten für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt und in den Ortsteilen zu bestellen, an.
Anlagenverzeichnis: