Betreff
Einwohneranfrage - invasive Arten
Vorlage
EAF-0033/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Maßnahmen wurden/werden seitens der Stadt eingeleitet, um die weitere Verbreitung invasiver Pflanzen und Tiere einzudämmen?

2.       Gibt es zu evtl. Maßnahmen langfristige Strategien zur Bekämpfung dieser invasiven Arten?

3.       In der Vergangenheit wurden seitens der Stadt durchaus invasive Pflanzenarten bewusst angesiedelt. Wie ist das mit den naturschutzrechtlichen Verboten in Einklang zu bringen?

4.       Wie wird bei Baumaßnahmen das Einschleppen invasiver Arten verhindert (z.B. bei Ausschreibungen) bzw. wie wird das kontrolliert?

5.       Werden invasive Arten – hauptsächlich Pflanzen - entfernt, welche Arten der Entsorgung nutzt die Stadtverwaltung? Zu beachten ist, dass ja kleinste Pflanzenteile ausreichen, damit neue Pflanzen entstehen können.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und zu 2.

Sofern im Stadtgebiet an neuen Stellen invasive Pflanzenarten auftauchen, werden diese im Regelfall (je nach Zuständigkeit) durch die Abt. Umwelt oder das Amt für Infrastruktur entfernt. Man wird auch weiterhin versuchen, die Ausbreitung zu verringern. Das kann jedoch nur im Rahmen turnusmäßig laufender Pflegearbeiten passieren und kann nicht als einzelne Aufgabe geleistet werden.

Eine mechanische Bekämpfung oder teilweise Eindämmung der Pflanze ist nur durch restloses Ausgraben aller Wurzelrhizome bzw. ständiges Abmähen kurz nach dem Wiederaustrieb möglich. Beide Varianten sind jedoch sehr arbeitsaufwendig. Eine Garantie, dass die Pflanze nicht trotzdem nachwächst gibt es auch da nicht.

Es ist nicht vorgesehen und auch keinesfalls finanzierbar, die Wurzelrhizome stetig auszubaggern. Insofern kann es auch zukünftig kein wirkliches Patentrezept zur Beseitigung der invasiven Pflanzenarten geben.



zu 3.

Die bewusste Ansiedlung invasiver Arten ist nicht bekannt.

 

zu 4.

Auch durch Baumaßnahmen besteht natürlich immer ein Risiko, dass invasive Pflanzenarten eingeschleppt werden. Das ist jedoch auch bei stetiger Kontrolle und Abnahme der Baustelle im Nachgang nicht nachweisbar.

Die Ausbreitung solcher Arten ist auch auf Privatgrundstücken so weit fortgeschritten, dass eine Beseitigung nicht erreicht werden kann. Unerkannte Samenbildung kann die weitere Verbreitung begünstigen.

 

zu 5.

Pflanzenreste, Grünschnitt etc. werden über den Umweltservice oder andere Recyclingfirmen entsorgt. Kompostierung zur Wiederverwendung wird gerade deswegen nicht favorisiert.

 

 

Speziell noch zum Thema Waschbären:

Genauere Informationen zum Thema finden sie z. B. hier:

https://www.google.de/amp/s/www.mdr.de/nachrichten/panorama/waschbaren-plage-abschrecken-bekaempfen-garten-dachboden-100~amp.html

 

Auszug aus o. g. Website:

 

Generell dürfen Waschbären in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gejagt werden. Laut Thüringer Umweltministerium gilt das aber nicht in den Städten und in sogenannten befriedeten Bezirken, worunter auch das eigene Grundstück fällt. Dort müsse das Ordnungsamt einschreiten, wenn Anwohner mit den Waschbären nicht mehr klar kommen.

Wer darf Waschbären töten?

Ob und wie Privatpersonen Konflikte mit den Waschbären lösen dürfen, ist in den drei Ländern unterschiedlich geregelt.

In Thüringen dürfen die Tiere ausschließlich von Jägern, Tierärzten und anderen kundigen Personen getötet werden. Für das Aufstellen von Fallen muss dort ebenfalls ein Sachkundenachweis vorliegen, erklärt das Umweltministerium in Erfurt. Auch hier dürfen Waschbären, die einmal gefangen wurden, nicht wieder ausgesetzt werden.