I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Berufung der
Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) – k) der Satzung für den
Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom
07.01.2020 für die Dauer seiner Amtszeit in folgender Besetzung:
1.
Frau Grit Schmähling, Ev.-Luth.
Kirchengemeinde Eisenach, als Vertreterin der Religionsgemeinschaften gem. § 2
Abs. 1 Buchstabe g) der Friedhofsbeiratssatzung,
2.
Herr Thomas Herrmann,
Landschaftsarchitekturbüro Herrmann, als ortsansässiger Landschaftsarchitekt
gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe h) der Friedhofsbeiratssatzung ,
3.
Frau Petra Berger, Bestattungsinstitut
Stadtwirtschaft Eisenach GmbH, als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen
Bestattungsunternehmens gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe i) der
Friedhofsbeiratssatzung,
4.
Frau Saskia Schäfer, Steinmetzbetrieb
Andreas Schäfer als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen
Steinmetzbetriebes gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe j) der Friedhofsbeiratssatzung
sowie
5. Herr Thomas Levknecht, Herr Gerald Popp, Herr Stefan Blankenburg und Herr Lutz Harseim als Eisenacher Bürger gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe k) der Friedhofsbeiratssatzung.
II.
Begründung:
Der
Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung hat in seiner
Sitzung am 25.05.2020 über die Interessenten für die Mitglieder nach § 2 Abs. 1
Buchstabe g) – k) der Satzung
für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“
(Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 beraten und
o. g. Auswahl getroffen.
Gemäß § 2 Abs. 5 der Friedhofsbeiratssatzung werden die vom zuständigen Ausschuss ausgewählten Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) – k) der Friedhofsbeiratssatzung auf Beschluss des Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit berufen.