II. Fragestellung
1. In wie weit,
wurde der Beschluss zum 01.09.2016 umgesetzt?
2. Wie zeigt sich
die finanzielle Entwicklung der gezahlten Betriebskosten durch die Stadt an die
freien Träger in der Zeit von 01.09.2015 bis 01.09. 2019?
3. Wurden in diesem Zeitraum die Gebühren durch die freien Träger für die
Eltern erhöht?
4. In wie weit beteiligen sich die freien Träger mit Eigenmittel an den
nicht gedeckten Anteil an den Betriebskosten?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Mit allen Trägern wurden die Verträge zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2016 angepasst und der Sachkostenzuschuss auf 10,00 € pro bestätigten Platz im Bedarfsplan gedeckt. Damit wurde der Stadtratsbeschluss durch die Verwaltung umgesetzt.
zu 2.:
Die Betriebskosten setzen sich aus den Sachkosten und den Personalkosten zusammen.
Durch Tariferhöhungen und Anpassungen der Personalschüssel sind die Personalkosten zunehmend steigend.
Die finanzielle Auswirkung der Anpassung der Sachkosten zum 01.09.2019 lässt sich beispielhaft mit der Haushaltsplanung für eine Kindertageseinrichtung und den Gesamtzahlen verdeutlichen.
Haushaltsstelle:
46490.718011
Ø 2015 13.440,00 €
Ø 2016 11.520,00 € (Anpassung ab 01.09.2016)
Ø 2017 7.680,00 €
Ø 2018 7.680,00 €
Ø 2019 7.680,00 €
Insgesamt:
Ø 2015 414.636,28
€
Ø 2016 356.432,18
€
Ø 2017 251.916,68
€
Ø 2018 253.633,00
€ (neue Bedarfsplanung – Erhöhung des Platzangebots)
Ø 2019 259.754,10
€ (neue Bedarfsplanung – Erhöhung des Platzangebots)
zu 3.:
Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben in den Jahren 2015 – 2019 die Elternbeiträge angepasst.
zu 4.:
In den abgeschlossenen Verträgen zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ist geregelt, dass nicht gedeckte Betriebskosten durch Elternbeiträge und Eigenleistungen des Trägers zu erbringen sind.