I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
stellvertretende Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen
Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH, Herrn Dieter Adam wird gem. § 8
Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages
Herr/Frau
................................
bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.07.2010 hat Herr Dieter Adam sein Stadtratsmandant mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gem. § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages ist die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder der KVG an die Zugehörigkeit zum Beschlussorgan der Stadt Eisenach (hier: Stadtrat) gebunden. Das Mandat endet mit dem Ausscheiden aus dem Beschlussorgan und der Stadtrat bestellt für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (hier: Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger.
Gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages soll sich der Aufsichtsrat gem. § 27 Abs. 1 ThürKO zusammensetzen. Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt damit gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.