I.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Wirtschaft, Kultur und Tourismus beschließt:
Die Auszahlung der
Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und
Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2020 entsprechend der Anlage 1,
vorbehaltlich des Eintretens der
Rechtskraft der Haushaltssatzung 2020.
II. Begründung
Für das Jahr 2020 liegen dem Kulturamt 22 Projektanträge von Vereinen und Einrichtungen vor, 16 Anträge wurden fristgerecht eingereicht.
Auf Beschluss des Stadtrates vom 12.5.2020 erfolgte eine einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist für Anträge entspr. Richtlinie zur allg. Kunst- und Kulturförderung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 bis zum 30.6.2020.
Gemäß
Kulturförderrichtlinie können maximal 50% der Gesamtausgabe gefördert werden,
mit Begrenzung auf max. 3000,00 € pro Antrag.
Die vorgeschlagene
Gesamtförderung beträgt 23.461,58 €.
Eine Übersicht der
Anträge finden Sie in der Anlage.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Liste Zuschüsse an Vereine 2020