hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Zustimmung zum Entwurf, Billigung der Begründung 3. Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
der Stadt Eisenach Nr. 44.1 „Palmental Ost“ wird gemäß Anlage 1 verkleinert.
Der Änderungsbeschluss ist bekannt zu machen.
2.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt
Eisenach Nr. 44.1 „Palmental Ost“, bestehend aus der Planzeichnung und dem
Textteil (Anlage 2), wird zugestimmt; die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beauftragt. Ort und Dauer der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen. Die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Beteiligten (Behörden und Träger öffentlicher Belange) werden über die öffentlichen Auslegung informiert.
II.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit
Beschluss StR/0689/2018 (Vorlagen-Nr.: 1048-StR/2021) am 26.06.2018 den
Aufstellungsbeschluss über den in Anlage
1.1 dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach
Nr. 44.1 „Palmental Ost“ gefasst. Der betreffende Bereich soll durch
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen an den Ortsrand angegliedert
werden. Bei dem Bebauungsplan liegen die Voraussetzungen zu einem vereinfachten
Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) vor. Mit der Bekanntmachung
erfolgte auch der Hinweis, dass das Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt
und gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung - nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.
2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10
Abs. 4 BauGB - abgesehen wird.
Die Übernahme der Planungskosten für den Bebauungsplan wurde durch einen
städtebaulichen Vertrag mit dem Investor gesichert.
Für die Erschließung des Gebietes fallen für
die Stadt anteilsmäßige Kosten an, die in einer separaten
Erschließungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (TAV, Stadt Eisenach,
Investor) geregelt werden.
1. Bei der Erarbeitung des Entwurfes haben sich
für einen Teilbereich der ursprünglich einbezogenen Flächen durch die
topographischen Gegebenheiten (sehr steiles Gelände) erschließungstechnische
Probleme in der Hinsicht aufgezeigt, dass sich insbesondere durch notwendige
Stützmauern ein zu hoher Kostenaufwand gegenüber dem erzielten baulichen Nutzen
ergab. Eine Übernahme der Erschließungsanlage nebst Unterhaltung in dem Bereich
wurde zudem vom zuständigen Baulastträger (Stadt Eisenach) abgelehnt. Deshalb
wurde der Geltungsbereich um die entsprechende vakante Fläche reduziert, sodass
eine neue öffentliche Erschließungsstraße an der Stelle entfällt. Der neue
Geltungsbereich ist in der Anlage 1
dargestellt.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die Änderung des Geltungsbereiches
gemäß der Anlage 1. Der Änderungsbeschluss mit den o. g. Hinweisen zum
Verfahren nach § 13 b BauGB ist bekannt zu machen.
2. Hauptauslöser für die Aufstellung des
Planverfahrens war und ist die bereits genannte Erschließung, die bisher
insbesondere abwassertechnisch sowohl für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes, als auch für die gesamte vorhandene Bebauung im Palmental als
nicht gesichert anzusehen ist. Deshalb ist diese Bauleitplanung nicht nur für
die Planungssicherheit des neuen Planbereichs, sondern auch für die
Bestandssicherung der vorhandenen Bebauung im Palmental eine wichtige
Initialzündung.
Die dazu vom Trink- und Abwasserzweckverband Eisenach Erbstromtal (TAV EE)
beauftragte Erschließungsplanung (siehe Anlage
4) wurde daher größer gefasst und ist in einen ersten und einen zweiten
Bauabschnitt unterteilt. Sie berücksichtigt alle erforderlichen
Erschließungsmedien (Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser, Beleuchtung,
Verkehrsfläche, Energie). Im ersten Bauabschnitt wird die äußere Erschließung
dargestellt, die bis zum Anschluss an den vorhandenen Tiefkanal in der
Schlachthofstraße reicht und sogar die Straßenertüchtigung auf der Straße
Palmental beinhalten soll. Der erste Bauabschnitt ist nicht Bestandteil des
vorliegenden Bebauungsplans, aber für seine Umsetzung die Voraussetzung. Die
„innere“ Erschließungsplanung (zweite Bauabschnitt) dient dem Bebauungsplan als
Grundlage für die Festlegung der Straßenverläufe und deren Dimensionierungen.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf wurde hinsichtlich der o. g.
Verfahrens-anforderungen an § 13 b BauGB erarbeitet. Er besteht somit nur aus
der Planzeichnung mit Planzeichenlegende und dem Textteil mit Festsetzungen und
Hinweisen sowie aus der Begründung zum Bebauungsplan.
Ein Umweltbericht ist nach § 13 b BauGB nicht notwendig. Es wurde jedoch
pflichtgemäß der Artenschutz untersucht und für vorkommende geschützte
Tierarten entsprechende vorgezogene Vermeidungsmaßnahmen, wie z. B.
Ersatzquartiere und Habitat-Optimierung sowie -erweiterung für Fledermäuse,
festgelegt. Die Untersuchung und die Maßnahmen sind im artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (siehe Anlage 5)
dargelegt, der Bestandteil der Bebauungsplanunterlagen ist.
Ebenfalls ist eine Lärmprognose (siehe Anlage 6) hinsichtlich der oberhalb des
Plangebietes vorbeiführenden Bundesstraße B 19 (Stadtautobahn) angefertigt
worden. Um sicher zu gehen, dass keine schädlichen Auswirkungen bzw.
Einwirkungen durch Verkehrslärm bestehen, wurden Schallpegelbereiche
gekennzeichnet und vorbeugende Schutzmaßnahmen festgelegt.
Weiterhin wurden im Rahmen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes für nicht
bebaubare Flächen entsprechende weiter Pflanzgebote und Festlegungen zur
Grünordnung getroffen. So sind diese Flächen durch Rasen sowie einheimische
bzw. standortgerechte Laubgehölze (Sträucher und Bäume) zu begrünen.
Die einzelnen
einbezogenen Außenbereichsflächen sind zudem so beplant, dass vorhandene
Baulücken geschlossen und eine neue Bebauung der einbezogenen Flächen den
Ortsrand abrunden werden. Der Bebauungsplan ist in drei Teilgebiete
untergliedert, die nach der Art der baulichen Nutzung alle mit einem
allgemeinen Wohngebiet festgesetzt wurden. Im WA 1 und im WA 2 wird die
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgelegt. Im WA 3 weicht die GRZ vom üblichen
- im allgemeinen Wohngebiet zulässigen - Wert ab und wird auf 0,3 reduziert,
welche eine Bebauung der Grundstücksfläche von nur 30 Prozent erlaubt (anstatt
40 Prozent). Die maximale Traufhöhe von Wohngebäuden wird auf 7 Meter begrenzt,
um das Orts- und Landschaftsbild – auch fernwirkend - nicht negativ zu
beeinträchtigen. Somit wird ein harmonischer Übergang in die freie Landschaft
gewährleistet.
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach soll dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44.1 „Palmental Ost“,
bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil (Anlage 2) zustimmen und die Begründung (Anlage 3) billigen.
3. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes
und die Begründung sind im weiteren Bauleitplanverfahren die Grundlage für die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange. Die dazu erforderliche Veröffentlichung des Entwurfes,
mit Angabe des Auslegungsortes und der Dauer der Auslegung, muss mindestens
eine Woche vorher öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht werden. Die
Auslegungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage (Monatsfrist). Während dieser
Frist kann jedermann die Unterlagen einsehen, über den Inhalt des
Bebauungsplanentwurfes Auskunft verlangen und seine Anregungen schriftlich oder
zu Niederschrift vortragen. Dies muss auch während der Corona-Beschränkungen
vollumfänglich gewährleistet werden. Daher ist vorsorglich geplant, die
Auslegungsfrist auf 6 Wochen zu erhöhen.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung ist mit Hinweis auf die Anwendung des Verfahrens nach § 13 b Baugesetzbuch öffentlich bekanntzumachen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Karte des Geltungsbereiches neu
Anlage 1.1: Karte des Geltungsbereiches alt (Aufstellungsbeschluss 26.06.2018)
Anlage 2: Entwurf des Bebauungsplanes
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
Anlage 4: Erschließungsplanung Lageplan
Anlage 5: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 6: Schalltechnische Untersuchung
Die Anlagen 2 – 6 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.