I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Für die anteilige Übernahme der Planungskosten zur Erarbeitung des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ (Anlage 3) wird ein städtebaulicher Vertrag (Anlage 1) geschlossen. Das Vertragsgebiet ist in Anlage 2 dargestellt. Dem Vertrag liegt ein städtebauliches Konzept (Anlage 4) bei, welches in den Bebauungsplan einfließen soll.
II.
Begründung:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach hat in der Sitzung vom 26.06.2018 mit Beschluss Nr.
StR-0689/2018 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 44.2 „Palmental West“ mit dem in der Anlage 3
dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
beschlossen. Zur Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Ingenieur- &
Architekturbüro Kehrer & Horn aus Suhl beauftragt und ein Ingenieurvertrag
zwischen der Stadt Eisenach und dem Planungsbüro abgeschlossen.
Städtebauliches
Entwicklungsziel der Bebauungsplanaufstellung nach § 13 a BauGB ist die
Verdichtung des Innenbereiches durch Bebauung von Baulücken, um die planungsrechtliche Grundlage für eine
Wohnnutzung in dem betreffenden Bereich zu schaffen.
Die Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens ist eine hoheitliche Aufgabe der Stadt Eisenach.
Inhalte der Bauleitplanung sowie die im Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens
ggf. stehende Satzung müssen durch den Stadtrat beschlossen werden.
Innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 44.2 „Palmental West“ befinden sich
Grundstücksflächen im Eigentum des Vorhabenträgers, welche im Moment nur
teilweise durch den Bebauungsplan erfasst werden. Der untere Grundstücksteil
ist zwar nach § 34 Absatz 1 BauGB bebaubar, eine Bebauung aber im Moment wegen
der fehlenden abwassertechnischen Erschließung nicht zulässig. Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Beschleunigung der
Erschließungssicherung nur über eine gemeinsam initiierte Planung erfolgen
kann. Es wird daher beabsichtigt, durch eine Geltungsbereichsänderung die
gesamte Grundstücksfläche des Vorhabenträgers in den betreffenden
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44.2 „Palmental West“ einzubeziehen.
Somit kann auch effektiver eine städtebaulich, naturschutzfachlich sowie
wirtschaftlich verträgliche und nachhaltige Wohnnutzung ermöglicht werden. Dazu
hat der Vorhabenträger für seine Grundstücke zusammen mit der Stadt Eisenach
ein städtebauliches Konzept (Anlage 4)
entwickelt. Die Grundstücksfläche stellt im Folgenden für diesen Vertrag das
Vertragsgebiet „Wartburg-Sparkasse“ (Anlage
2) dar.
Die Vertragsparteien
sind sich einig, dass die Kosten für die Schaffung des Planungsrechtes durch
die Erarbeitung des Bebauungsplans inklusive der notwendigen
Erschließungs-aufwendungen anteilig vom Vorhabenträger übernommen werden. Dazu
wird die einbezogene Gesamtgrundstücksfläche des Vorhabenträgers - abzüglich
eines Anteils für nicht bebaubare (unberührte) Flächen - prozentual an der
Gesamtfläche des Bebauungsplanes ermittelt (siehe Anlage 2.1), woraus sich der prozentuale Kostenanteil an der
Gesamtplanung des Bebauungsplanes ergibt.
Nach § 11 Absatz 1
Satz 1 BauGB schließen die Vertragsparteien zur Übernahme der prozentual
anfallenden Kosten der städtebaulichen Planung
vorliegenden städtebaulichen Vertrag (Anlage
1).
Der Stadtrat der Stadt Eisenach soll dem Abschluss des
vorliegenden Vertrages zustimmen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Städtebaulicher Vertrag
Anlage 2: Karte des
Vertragsgebietes
Anlage 2.1:
Berechnung des prozentualen Flächenanteils
Anlage 3: Karte des
Geltungsbereiches B 44.2
Anlage 4:
Städtebauliches Konzept
Die Anlage 4 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.