hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches
2. Billigungsbeschluss
3. öffentliche Auslegung
I.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes gemäß der in Anlage 1 dargestellten Grenzen.
2.
Dem 4. Entwurf des
Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“
-bestehend aus der Planzeichnung und
den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) – wird zugestimmt. Die Begründung mit
dem Umweltbericht (Anlage 3) und der Anlage zur Begründung (Bestands- und
Konfliktplan – Anlage 4) werden gebilligt.
3.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz
2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V.
mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen
Informationen für das Verfahren vorliegen, sind vorzunehmen.
II.
Begründung:
Das Bebauungsplanverfahren wurde bereits im
Jahre 1990 durch Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 034/90 „Vordere
Bahnhofstraße“ vom 25.10.1990
eingeleitet (Bekanntmachung am 09.12.1992) und mit Änderung des
Geltungsbereiches auch die Bezeichnung in
Bebauungsplan Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt“ (Nr. 305/92 vom 26.11.1992) beschlossen. Zeitweilig
wurden unter selbständiger Bearbeitung zwei Teilbebauungspläne (Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt“ und Nr. 6.1 „Tor zur Stadt”) geführt, beide Geltungsbereiche
jedoch 2011 wieder zusammengelegt und für das Gesamtplangebiet ein
Vorentwurfsverfahren durchgeführt (StR/461/2011). Das Beteiligungsverfahren
endete jedoch mit einem Verzicht auf die Abwägung durch Beschluss (1153-StR/2013).
Eine Wiederholung erfolgte durch
einen neuen (3.) Entwurf.
Dieser letzte (3.) Entwurf wurde durch Beschluss des Stadtrats am
25.01.2016 (StR/0332/2016) gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die
Offenlegung wurde am 30.01.2016 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom
08.02.2016 bis 11.03.2016. Die Abwägung zu erfolgten Beteiligungsverfahren (StR/0375/2016) wurde am 10.05.2016 vom Stadtrat beschlossen. Das Ergebnis der
Abwägung zum 3. Entwurf war wiederum eine Überarbeitung des
Bebauungsplanes, jedoch nur in einzelnen Teilen (Verkehr und Immissionsschutz,
Arten- und Bodenschutz, gestalterische Aspekten und rechtliche
Aktualisierungen). Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt.
Gestaltung:
Die
gestalterischen Aspekte in den Sondergebieten wurden dem aktuellen
Erarbeitungsstand der Projektgruppe
„Tor zur Stadt“ entsprechend fortgeschrieben.
Bodenschutz
und Altlasten:
Maßnahmen
auf den Altlastenflächen (ehemalige Farbenfabrik) wurden aufgrund des
Baufortschrittes des Investors und der laufenden Überwachung ebenfalls
fortgeschrieben und aktualisiert.
Zudem
wurde der im 3. Entwurf zunächst nach bodenschutzfachlicher Betrachtung für
nicht umsetzbar angenommenen Bebauung an der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße nach
erneuter bodenschutzfachlicher Einschätzung zugestimmt, sofern es zu keiner
Beeinträchtigung der Schutzmaßnahmen am betreffenden Hang (Folienabdeckung,
Kräfteabtrag) kommt. Deshalb wurde der im Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf
vorgetragenen Anregung des Eigentümers gem. Abwägungsergebnis gefolgt und eine
Baufläche an der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße durch Festsetzung eines
eingeschränkten Gewerbegebiets aufgenommen.
Verkehr
und Immissionsschutz:
Während
der Erarbeitung wurde durch das Straßenbauamt Südwestthüringen ein
Planfeststellungsverfahren für einen wesentlichen Teil der Bahnhofstraße sowie
für die Erschließung der Sondergebiete „Tor zur Stadt“ für notwendig erachtet
und von Mai 2017 bis März 2018 durchgeführt. Die Ergebnisse der
Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss vom 12.03.2018 mit AZ:
540.10-4348-05/17 - Anlage 5) wurden
nachrichtlich in den 4. Entwurf übernommen. Die an den jeweiligen Schnittstellen
erforderlichen Anpassungen zum übrigen Plangebiet (Verkehrsnetz und
Immissionsbelange) wurden - auch durch erneute Überarbeitungen und o. g.
Aktualisierungen der ingenieurtechnischen Gutachten (wie z. B. die neue
Gewerbefläche Mitzenheimstraße) - in die Planung, Begründung und den
Umweltbericht eingearbeitet.
Aktualisierung
der Planung:
Zwischenzeitlich wurden sowohl der Zentrale Omnibusbahnhof
(ZOB) sowie die Verkehrs- und
Erschließungsanlagen (Müllerstraße, Bahnhofstraße und äußere Erschließung des
Sondergebiets gemäß des Planfeststellungsbeschlusses) fertiggestellt. Das
Projekt innerhalb des Sondergebietes „Fachmarktzentrum“ erhielt eine
vorgezogene Baugenehmigung und ist mittelweile bereits vollständig in Betrieb.
Für das Projekt innerhalb des Sondergebietes „Hotel mit Stadthalle“ wurde
zunächst nur eine vorgezogene Baugenehmigung erteilt. Da
somit auch die geforderten Ersatzmaßnahmen aus dem Artenschutzgutachten 2017
bereits umgesetzt wurden, erfolgt hier ebenfalls eine Anpassung der noch erforderlichen
Maßnahmen.
Bisheriger
Verfahrensablauf zum 4. Entwurf:
Dem
Stadtrat der Stadt Eisenach wurde Ende 2019 zunächst der nach o. g. Vorgaben
erarbeitete (4.) Entwurf mit allen abwägungsrelevanten Vorgaben sowie
planungsrelevanten und rechtlichen Aktualisierungen vorgelegt. In seiner
Sitzung am 14.07.2020 lehnte der Stadtrat mit Beschluss-Nr. StR/0181/2020 die
Billigung des vorgelegten Entwurfes jedoch ab und beauftragte die Verwaltung
damit, die Baufläche an der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße als private Grünfläche
darzustellen und keine Überbauung der Goethestraße mit einem Parkhaus
festzulegen.
Das
hatte – im Falle der Mitzenheimstraße entgegen des im Beteiligungsverfahren
beschlossenen Abwägungsergebnisses - eine Anpassungsplanung mit erneuten Änderungen
der Festsetzungen, der Gutachten, der Begründung und des Umweltberichtes zur
Folge.
Geklärt
werden musste auch die Frage, ob womöglich rechtliche Konsequenzen durch einen
Baurechtsentzug eintreten könnten, da der Eigentümer der betreffenden Fläche
mit der veränderten Beschlusslage nicht einverstanden war. Er stellte daraufhin
einen Antrag auf Vorbescheid für ein Wohn- und Geschäftshaus. Die Verwaltung
kam zum Ergebnis, dass das Vorhaben ohne Bebauungsplan und auch aus boden- und
immissionsschutzfachlicher Sicht, zulässig sei, was der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Klima, Sport und Verkehr durch Verzicht auf eine
Plansicherung bestätigte (kein Antrag auf Zurückstellung nach § 15 BauGB). In
seiner Sitzung am 22.11.2021 hat sich das Gremium nunmehr entgegen der zuletzt
getroffenen Festlegungen des Stadtrates positioniert und empfahl - nach
erfolgtem Variantenvergleich - dem Stadtrat den (4.) Entwurf unter Herausnahme
der als Baugrundstück identifizierten Teilfläche an der Mitzenheimstraße aus
dem Bebauungsplan (Reduzierung des Geltungsbereichs) vorzulegen (Anlage 6 – Auszug aus dem
Sitzungsprotokoll).
Entwurf
aktuell:
Der
nun vorliegende 4. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt” beinhaltet:
- Die Reduzierung des Geltungsbereiches um die
Baufläche an der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße (siehe Anlage 1),
- das Abwägungsergebnis zum 3. Entwurf des
Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ aus 2016 -
ohne Überbauung der Goethestraße (Parkhaus Diako),
- die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung
zum Bauleitplanverfahren und der Fachrechtsgebiete,
- aktuelle fachrechtliche Untersuchungen (Anlage 7- Auflistung der
Fachbeiträge) und sonstige umweltrelevante Informationen,
- eine Anpassung des Bebauungsplanes hinsichtlich
des Planfeststellungsbeschlusses (AZ-Nr. 540.10-4348-05/17 - Anlage 5),
- die Übernahme der aktuellen
Genehmigungstatbestände (ZOB, Teilprojekte des Vorhabenträgers „Tor zur
Stadt“, sonstiges entstandenes Baurecht),
Als
wesentliche Schwerpunktziele des Bebauungsplanes sind zu nennen:
·
die abschließende Einordnung eines Sondergebietes
für ein Fachmarktzentrum mit Parkhaus sowie eines Hotels mit Tagungshalle
·
Erschließungs- und Verkehrslösungen mit integrierten
planfestgestellten Verkehrsflächen
·
die Ordnung und Neuordnung der baulichen Nutzungen
und Strukturen in den angrenzenden Stadtquartieren
·
die Bewältigung der immissionsschutzfachlichen
Nutzungsbelange im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (exklusive des
Lärmfolgeverfahrens gemäß Planfeststellungsbeschluss)
·
die räumlich-funktionelle Anbindung der Vorstadt an
den Altstadtbereich
·
verkehrstechnische Anbindung zum Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Ehemaliger Güterbahnhof I“ (Vervollständigung der
Kreisverkehrslösung)
·
wegetechnische und Sichtachsenverbindung
in den Stadtpark
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach soll die Änderung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 1 beschließen.
Weiterhin
soll der Stadtrat dem nun vorliegenden 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt” mit integriertem Grünordnungsplan (Anlage 2) zustimmen und die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) sowie die Anlage zur
Begründung (Anlage 4 - Bestands- und
Konfliktplan) billigen.
Die
Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf sollen zum Zwecke der
Öffentlichkeits-beteiligung für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt
werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die öffentliche Auslegung und die Mitteilung, welche
umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Bürger,
die sich im Auslegungsverfahren zum letzten Entwurf durch schriftliche
Anregungen beteiligt haben, werden – soweit die Adressen bekannt sind –
zusätzlich angeschrieben und über den neuerlichen Planentwurf und dessen
öffentliche Auslegung zielgerichtet informiert, sodass sie sich erneut zur
Planung äußern können.
Gleichzeitig
soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i.
V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Karte des
Geltungsbereiches
Anlage 2 - Bebauungsplan –
Planzeichnung und Textteil
Anlage 3 - Begründung mit
Umweltbericht
Anlage 4 - Anlage zur
Begründung (Bestands- und Konfliktplan)
Anlage 5 -
Planfeststellungsbeschluss (AZ 540.10-4348-05/17)
Anlage 6 - Niederschrift der Sitzung SKVS – Auszug
Anlage 7 - Auflistung der gutachterlichen Fachbeiträge zum Bebauungsplan
(Verkehr, Lärm, Artenschutz)
Die Anlagen 1- 6 können im Internet unter
www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter
dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
eingesehen werden.
Die Unterlagen zu Anlage 7 können nur in der Stadtverwaltung eingesehen
werden.