hier: Feststellung Jahresabschluss per 31.12.2020
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung
der Sportbad Eisenach GmbH wird angewiesen
1. der
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 791.782,22 Euro,
2. einer
Ausschüttung in Höhe von 250.000,00 Euro netto (zzgl. Steuern) an die
Gesellschafterin Stadt Eisenach und
3. der
Thesaurierung des verbleibenden Überschusses
zuzustimmen.
Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.
II.
Begründung:
Der städtische Sportbadbetrieb wurde auf die in 2004 neu gegründete Sportbad Eisenach GmbH (SEG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt, übertragen. Die Ausgründung erfolgte zum Zweck der Sanierung des Eisenacher Hallen- und Freibades. Zur finanziellen Absicherung der Sanierung sowie langfristig des Badbetriebes wurden die städtischen Anteile an der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) in der SEG eingelegt. Damit stärken die Beteiligungserlöse aus der EVB, die bis 2004 regelmäßig als Gewinnausschüttung im städtischen Haushalt vereinnahmt wurden, nunmehr jährlich die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der SEG. Darüber hinaus hat die Stadt Eisenach als Gesellschafterin im Dezember 2004 eine Gesellschaftereinlage in Höhe von 2.238 TEUR in die Kapitalrücklage zur Finanzierung des Freibadneubaus geleistet. Diese Einlage konnte durch die Stadt nur durch eine Kreditaufnahme realisiert werden. Neben der städtischen Kapitaleinlage konnten umfangreich Fördermittel des Landes im Sanierungsvorhaben eingesetzt werden, so dass die Gesellschaft keinerlei Fremdkapital zur Finanzierung der Gesamtinvestition in Frei- und Hallenbad einsetzen musste.
Aufgrund der vorgenommenen Sach- und Geldeinlagen durch die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie die Thesaurierung der jährlichen Beteiligungserträge der EVB kann die SEG für einen Bäderbetrieb eine sehr adäquate Eigenkapitalquote von 89 % (15,6 Mio. EUR) vorweisen. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt per 31.12.2020 rd. 1,6 Mio. EUR. Dem stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt 970 TEUR gegenüber. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 wird ein ausschüttungsfähiger Gewinn von 792 TEUR (brutto) ausgewiesen.
Gemäß § 75 Abs. 1 ThürKO sollen die städtischen
Beteiligungsunternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen.
Diese Vorgabe wird durch die Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung (VV
Haushaltssicherung) des Freistaates Thüringen nochmals explizit aufgegriffen.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde ausgehend von der achten Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach (Maßnahme VwHH2) – in der Haushaltsstelle 86000.210000 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 250.000,00 Euro (netto) aufgenommen.
Mit dem vorliegenden Beschluss zur Gewinnverwendung wird diese HSK-Maßnahme realisiert.
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres dargestellt:
Vermögenslage
Die Bilanzsumme (17.519
TEUR) der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr um 821 TEUR.
Ursächlich waren auf der
Aktivseite im Wesentlichen Steigerungen bei den Sachanlagen um 851 TEUR auf
5.675 TEUR. Demgegenüber verringerten sich die Finanzanlagen um 70 TEUR auf
7.022 TEUR (aufgrund planmäßiger Tilgungen eines an die evb ausgereichten
Darlehens). Beim Umlaufvermögen erhöhten sich die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände um 304 TEUR auf 3.228 TEUR, insbesondere infolge einer
höheren Forderung gegen verbundene Unternehmen (Gewinnabführung 2.797 TEUR, VJ:
2.665 TEUR). Der Kassenbestand hingegen verringerte sich um 257 TEUR auf 1.582
TEUR (s. Finanzlage).
Auf der Passivseite
stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Das Eigenkapital der
Gesellschaft hat sich in Höhe des Jahresüberschusses (792 TEUR) erhöht.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote beträgt 88,9 % (Vj.: 88,6 %) und ist damit immer noch
überdurchschnittlich. Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu geringen
Eigenkapitalausstattung bestehen laut Wirtschaftsprüfer nicht.
Der Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen sinkt im Rahmen der jährlichen
Passivierung um 37 TEUR auf 963 TEUR. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote, die
durch Hinzurechnung von 70 % des Sonderpostens über der bilanziellen
Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit laut Wirtschaftsprüfer 93 % (Vj.: 93 %).
Der Anstieg der Rückstellungen
um 19 TEUR auf 563 TEUR resultiert maßgeblich aus der Erhöhung der
Steuerrückstellungen um 10 TEUR auf 465 TEUR sowie den sonstigen Rückstellungen
um 9 TEUR auf 99 TEUR. Infolge bestehender Verkehrssicherungspflichten im
Saunabereich wurden Rückstellungen für erforderliche Maßnahmen i. H. v. 39 TEUR
gebildet.
Die Verbindlichkeiten
sind ggü. dem Vorjahr um rd. 47 TEUR auf 407 TEUR gestiegen. Die Position ist
durch (kurzfristige) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v.
402 TEUR (Vj: 355 TEUR) geprägt.
Ertragslage
Die SEG weist Umsatzerlöse in Höhe von 841 TEUR (Vj.: 1.283 TEUR) aus.
Der Rückgang der Umsatzerlöse um 442 TEUR ist auf geringere Erträge im gesamten
Bad- und Saunabereich sowie bei den Nebenleistungen (Cafeteria, Automaten,
Kiosk) zurückzuführen. Ursächlich hierfür waren die pandemiebedingten
Schließungen bzw. begrenzte Besucherzahlen in den Bädern und Saunen. Die
Wärmeerlöse lagen aufgrund geringerer Abnahmemengen 33 TEUR unter dem
Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. 254 TEUR (Vj.: 336 TEUR)
enthalten im Wesentlichen die Sachbezüge der Sportvereine (94 TEUR; Vj.: 225
TEUR), die Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Fördermitteln (66 TEUR;
Vj.: 66 TEUR) sowie Erträge aus Coronabeihilfen (87 TEUR).
Der Rückgang des Materialaufwands um 372 TEUR auf 1.428 TEUR konnte
durch weitreichende Einsparungen erreicht werden, die korrespondierend zur
Schließung des Bades mit Verminderungen insbesondere im Strom-, Gas-, Wärme-
und Wasserbezug um ca. 143 TEUR einhergehen. Für das Personal der GMF konnte
Kurzarbeitergeld beantragt werden, was zu erheblichen Einsparungen in den
Aufwendungen für bezogene Leistungen (- 155 TEUR) führte.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 40 TEUR (Vj.: 40 TEUR) und
resultiert aus der Beschäftigung der beiden Geschäftsführer.
Die planmäßigen Abschreibungen betragen 372 TEUR (Vj.: 333 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (758 TEUR) reduzierten sich um
195 TEUR. Ursächlich waren hier insbesondere Rückgänge im Bereich andere
Dienst- und Fremdleistungen (- 46 TEUR) sowie Mieten und Pachten (- 141 TEUR).
Der Posten andere Dienst- und Fremdleistungen enthält im Wesentlichen
Aufwendungen aus der kaufmännischen Geschäftsbesorgung der evb (205 TEUR),
Reinigungsleistungen (93 TEUR), die administrative Betriebsführung der GMF (73
TEUR) sowie Prüfungs- und Beratungskosten (37 TEUR). Mieten, Pachten, Gebühren
und Beiträge umfassen u.a. Aufwendungen aus Sachbezügen der Sportvereine aus
der kostenfreien Zurverfügungstellung der Bäder (99 TEUR) sowie die Pacht des
BHKW (92 TEUR).
In den Erträgen aus Gewinnabführung wird die Ergebnisabführung gemäß
Gewinnabführungsvertrag mit der evb in Höhe von 3.072 TEUR (Vj.: 2.841 TEUR)
abgebildet. Unter diesen Erträgen sind im Geschäftsjahr 2020 auch
periodenfremde Erträge aus der Gewinnzurechnung des Geschäftsjahres 2019 i. H.
v. 183 TEUR enthalten. Diese ergeben sich aufgrund steuerlicher Korrekturen auf
die Körperschaftssteuer der Ausgleichszahlungen für das Vorjahr.
In 2020 fielen Steuern vom Einkommen/Ertrag in Höhe von 750 TEUR (Vj.:
845 TEUR) an.
Im Geschäftsjahr wird ein Jahresüberschuss von 792 TEUR (Vj.: 492 TEUR)
ausgewiesen.
Finanzlage
Der Mittelabfluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit (2.143 TEUR) kann durch die Mittelzuflüsse
aus der Finanzierungstätigkeit (3 TEUR) und Investitionstätigkeit (1.883 TEUR)
nicht vollständig ausgeglichen werden. Die Unterdeckung von 257 TEUR führte zu
einer stichtagsbezogenen Reduzierung des Finanzmittelbestands auf 1.582
TEUR.
Lagebericht
Der Lagebericht ist dem Prüfbericht beigefügt.
Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des
Wirtschaftsprüfers
ü Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
ü Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.
ü Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG kam es zu folgender wesentlichen Anmerkung:
à Der Wirtschaftsprüfer stellt unter dem Punkt Gewinnverwendung wiederholt fest: „Die Gewinnverwendung erscheint im Hinblick auf die haushaltsrechtliche und gesamtwirtschaftliche Lage derzeit vertretbar.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass Vollausschüttungen zum Abfluss
finanzieller Mittel führen, die der Gesellschaft bei ggf. sinkenden
Mittelzuflüssen aus der Gewinnabführung der evb nicht mehr zur Verfügung stehen
und damit nicht mehr zur Finanzierung eventueller operativer Verluste dienen
können.“
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 der SEG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020, die Gewinnverwendung und die Thesaurierung wurden durch den Aufsichtsrat der SEG in der Sitzung am 19.07.2021 beraten und der Gesellschafterversammlung die entsprechende Beschlussfassung zum Jahresabschluss empfohlen.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung ist in der Sitzung am 19.07.2021 der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a - Bilanz per 31.12.2020
Anlage 1b - GuV per 31.12.2020
Anlage 2 - Lagebericht der Geschäftsführung
Hinweis:
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem unter
dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.