Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - gkAöR VUW (ISUP, Haushaltssatzung)
Vorlage
AF-0215/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Besteht die Möglichkeit der (digitalen) Übersendung der Finanzuntersuchungen der Jahre 2016/17 und 18, um eine objektive Einschätzung vornehmen zu können?

2.       Welche Ursachen führten dazu, dass trotz der attestierten, positiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der VUW für das Jahr 2019 eine Tariferhöhung verlangt und der Zuschuss der Stadt erhöht wurde?

3.       Wann wird dem Stadtrat die Haushaltssatzung der gkAöR VUW für das Jahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. Nein.

 

zu 2. Eine positive, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von ÖPNV-Unternehmen stellt sich generell immer nur durch die entsprechenden Kostendeckungsgrade I-III dar. Ausgehend vom aktuellen 2019er Bericht liegt der am weitestgehende Deckungsrad III in Thüringen durchschnittlich bei immerhin 93,5 %. Allerdings ist bereits hier ggü. dem Vorjahr eine sinkende Quote (- 1,8%) festzustellen.

 

Demgegenüber stellt sich die Entwicklung der Kostenseite in den beiden „Coronajahren“ noch sehr viel dynamischer und gravierender dar (v.a. Sach- und Materialkosten, wie Kraftstoff- und sonstige Energiekosten, aber auch Fremdleistungen und Personalkosten).

 

Allein um den Kostendeckungsgrad nur konstant halten zu können, muss gegengesteuert werden. Hierbei ist selbstverständlich auch die Einnahmeseite zu prüfen und ggfs. anzupassen.

 

zu 3. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde am 19.11.2022 im Verwaltungsrat beraten und beschlossen. Im Anschluss erfolgt dessen Vorlage an den Stadtrat und den Kreistag.