II.
Fragestellung
1.
Wie hoch waren die jährlichen Entsorgungskosten ab 2017 für die
Müllkübel, für illegale Bauschutt-, Grünabfälle bzw. anderer Müllarten für die
Stadt? (Bitte jährliche Höhe angeben)
2.
Wie wurden/werden die Entsorgungskosten bei städtischen und
anderen Veranstaltungen berechnet, da nach der Mehrzahl der Veranstaltungen die
Müllkübel im angrenzenden Gebiet mit Veranstaltungsmüll überfüllt waren und wie
wurde das kontrolliert?
3.
Gibt
es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen/Pläne, Gewerbetreibende, die
ungewöhnlich viel Einwegverpackungsmaterial (Pizzarien, Eisverkäufer,
Dönerläden, Chinesen, Bäckereien) an ihre Kunden ausgeben, nach dem
Verursacherprinzip zusätzliche Gebühren aufzuerlegen oder mittels Pfandsystem
zur Vermeidung unnötigen Mülls anzuregen?
4.
Wann wird endlich die EU-Verordnung zur Vermeidung von
Plastikmüll, die ab dem 03.07.2021 auch in Deutschland allgemeinverbindlich
ist, endlich kontrolliert und durchgesetzt? Die zugestandene Übergangsfrist.
Ist m.E. vorbei!
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
2017
entsorgte Abfallarten und –mengen (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Gemischte Siedlungsabfälle 200 301 |
22,83 t |
Sperrmüll 200 307 |
8,94 t |
Grünschnitt/Bioabfälle 200 201 |
0,36 t |
PKW - Reifen mit Felge |
40 Stück |
PKW - Reifen ohne Felge |
186 Stück |
|
|
Lösemittel, lösemittelgemische 070 104* |
0,095 t |
Farben, Klebstoffe, Lacke 200 127* |
0,218 t |
Fahrzeugwracks |
10 Stück |
Kosten (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Entsorgungskosten |
9.082,15 € |
Sachkosten für Beräumung und Technik |
62.563,41 € |
2018
entsorgte Abfallarten und –mengen (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Gemischte Siedlungsabfälle 200 301 |
21,1 |
t |
Sperrmüll 200 307 |
5,10 |
t |
PKW - Reifen mit Felge |
30 |
Stück |
PKW - Reifen ohne Felge |
145 |
Stück |
|
|
|
Lösemittel, lösemittelgemische 070 104* |
0,191 |
t |
Asbest 170 605 * |
0,65 |
t |
Fahrzeugwracks |
3 |
Stück |
Kosten (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Entsorgungskosten |
7.556,91 € |
Sachkosten für Beräumung und Technik |
57.708,04 € |
2019
entsorgte Abfallarten und –mengen (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Gemischte Siedlungsabfälle 200 301 |
21,8 |
t |
Sperrmüll 200 307 |
4,96 |
t |
PKW - Reifen mit Felge |
18 |
Stück |
PKW - Reifen ohne Felge |
301 |
Stück |
|
|
|
Asbest 170 605 * |
0,12 |
t |
Fahrzeugwracks |
6 |
Stück |
Kosten (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Entsorgungskosten |
3.738,79 € |
Sachkosten für Beräumung und Technik |
54.797,11 € |
Hinweis: Seit Juni 2019 übernimmt der Abfallwirtschaftszweckverband die
Entsorgungskosten.
2020
entsorgte Abfallarten und –mengen (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Gemischte Siedlungsabfälle 200 301 |
18,64 |
t |
Sperrmüll 200 307 |
5,37 |
t |
PKW - Reifen mit Felge |
55 |
Stück |
PKW - Reifen ohne Felge |
187 |
Stück |
|
|
|
Asbest 170 605 * |
0,5 |
t |
Kosten (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Entsorgungskosten |
AZV EA-WAK |
Sachkosten für Beräumung und Technik |
52.534,18 € |
2021 Stand 30.11.2021
entsorgte Abfallarten und –mengen (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz)
Gemischte Siedlungsabfälle 200 301 |
11,04 |
t |
Sperrmüll 200 307 |
5,02 |
t |
PKW - Reifen mit Felge |
37 |
Stück |
PKW - Reifen ohne Felge |
102 |
Stück |
|
|
|
Asbest 170 605 * |
0,04 |
t |
Fahrzeugwracks |
2 |
Stück |
Metallschrott |
1,36 |
t |
Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht 170603* |
0,34 |
|
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und |
0,48 |
t |
Kosten (einschl. Frühjahrs- und Herbstputz) - Stand 30.11.2021
Entsorgungskosten |
AZV EA-WAK |
Sachkosten für Beräumung und Technik |
52.484,13 € |
zu 2.
Da die Satzung des AZV in den letzten Jahren in der Gebührenhöhe nicht
verändert wurde, können die Entsorgungskosten der Papierkorbleerung bei 9.302 €
im Jahr 2020 und 9.755 € 2021 Jahr beziffert werden.
Eine explizite Erfassung der Entsorgungskoten von anfallenden Müll bei Veranstaltungen erfolgt nicht. Bei Veranstaltungen werden dem Veranstalter Auflagen zur Müllentsorgung auf dem Veranstaltungsgelände erteilt, wofür er auch die Kosten zu tragen hat.
zu 3.
Einwegverkaufsverpackungen
werden von den Kunden zusammen mit dem jeweiligen Produkt erworben. Für die
Entsorgung der gebrauchten Verpackungen nach Produktgebrauch sind die Kunden
verantwortlich. Die gebrauchten Verpackungen fallen durch das Handeln des
Kunden an (Erwerb und Ver-/Gebrauch - Verursacherprinzip).
Ein
Auferlegen zusätzlicher Gebühren für die jeweiligen Gewerbetreibenden in
Eisenach sowie die Einführung eines städtischen Pfandsystems ist rechtlich
sowie auch tatsächlich nicht möglich. Insofern gibt es hierfür keine
Überlegungen.
Ab 2023
werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch
Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum
Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Ausnahmen sind für kleine Betriebe
vorgesehen, die ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte
Behälter abfüllen können.
(Quelle:
Somit
steht der jeweiligen Kundschaft dann eine Auswahlmöglichkeit zur Verfügung.
zu 4.
Einige Plastikartikel wie u. a. Fast-Foo-Verpackungen sowie
To-Go-Becher sind, wie angemerkt, seit dem 03.07.2021 EU-weit verboten. Das EU
weite Verbot betrifft die Herstellung sowie das Inverkehrbringen der
betroffenen Einweg-Kunststoffprodukte.
Mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung wurden die
Regelungen zeitgleich in nationales Recht umgesetzt.
Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme,
Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff dürfen ab
dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Gleiches gilt für To-go-Getränkebecher,
Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor (EPS). Der Handel
kann vorhandene Ware abverkaufen. Eine Fristsetzung erfolgte nicht.
Verboten
werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten
oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einwegteller und
-schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff
bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind.
Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit
Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und bestimmte
Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder
Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles
Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt
und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung
informiert.
(Quelle:
Darüber hinaus legt die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung fest,
dass Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli
2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen. Diese neue Regel soll
verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen.
Eine Kontrolle und Sanktionierung dieser Regelungen liegt im
Aufgabenbereich des Landratsamtes Wartburgkreis, unteren Abfallbehörde.