hier: Kenntnisnahme des Entwurfs
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der
Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den
Zeitraum der Schuljahr 2022/2023 bis 2026/2027 gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss den Schulnetzplan dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
II.
Begründung:
Gemäß § 41 des
Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) sind Schulnetzpläne von den Schulträgern
im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen für ihr Gebiet in
der Regel alle fünf Jahre aufzustellen bzw. fortzuschreiben sowie mit den
benachbarten Schulträgern abzustimmen.
Der Schulnetzplan
soll u. a. den gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf ausweisen. Für die
Schulstandorte ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und
für welche Schulbezirke sie gelten sollen. Die Schulnetzplanung soll ein
möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern sowie die
Grundlage für eine langfristige zweckentsprechende Schulbauplanung schaffen.
Über die Schulnetzplanung soll sichergestellt werden, dass Schulen eine Größe
haben, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglichen sowie die Vorgaben
zu den Mindestschülerzahlen und Zügigkeiten (§ 41 a ThürSchulG) erfüllen.
Der Planungszeitraum
der gegenwärtig gültigen Schulnetzplanung endet mit dem Ende des Schuljahres
2021/2022. Dementsprechend ist für einen Planungszeitraum von fünf Schuljahren
ein neuer Schulnetzplan aufzustellen.
Dem wird mit der
Vorlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfes Rechnung getragen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Entwurf der Schulnetzplanung SJ 2022/2023 bis 2026/2027
Hinweis:
Die Anlage können
Sie unter: www.eisenach.de-> Rathaus -> Stadtrat/Gremien ->
Ratsinfosystem -> unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im
Büro des Stadtrates einsehen.