II.
Fragestellung
1.
Welche Bedeutung bemisst die Stadtverwaltung
Eisenach der genannten Bahnunterführung für Fußgänger und Radfahrer im
Zusammenhang zu den Zielen des Bebauungsplans B 49 bei?
2.
Wird, eine entsprechende externe Förderung des
Projekts vorausgesetzt, eine Umsetzung angestrebt?
3. In welcher Größenordnung liegen die Kosten für ein solches Projekt?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Ein städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 49 „ Herrenmühlenstraße“ soll die Aufwertung des Plangebietes durch grünordnerische Maßnahmen im Umfeld des Mühlgrabens sein.
Die Unterführung würde aus stadtplanerischer Sicht die fußläufige Verbindung längs des Mühlgrabens wieder herstellen und die Erlebbarkeit eines grünen Bandes ermöglichen können. Im besten Fall entstünde nicht nur eine für den Rad- und Fußverkehr nutzbare Durchquerung, sondern auch die Aufenthaltsqualität im Stadtquartier würde insgesamt verbessert, die Stadt könnte gemäß des Leitbildes des ISEK in diesem Bereich zusammenwachsen und das System der übrigen Bahnunterführungen sinnvoll ergänzen.
zu 2.
Die Unterführung ist im Eigentum der DB AG und wird von dieser verschlossen gehalten. Die Kommunikation über eine erste Sichtung des Bestandes wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Danach kann über eine mögliche zeitliche Abfolge geschlussfolgert werden.
zu 3.
Über mögliche Kosten kann erst nach Sichtung des Bestandes befunden werden.