Sachverhalt:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2021
legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw.
den Beschluss von notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.
Gemäß § 7 Nr. 3 der Haushaltssatzung der
Stadt Eisenach für das Jahr 2021 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis
zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin
genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über
10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 7 Nr. 2 der
Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.
Weiterhin wurde für den Zeitraum vom
01.12.2021 bis 31.12.2021 die dem Stadtrat obliegende Zuständigkeit für über-
und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung an den Haupt-
und Finanzausschuss übertragen. Auf die Vorlage 0812-StR/2021 wird an dieser Stelle
verwiesen.
Die durch die
Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss
beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Nr. 4 der
Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Mit dieser Berichtsvorlage wird dem
§ 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.
Entsprechend der festgelegten
Zuständigkeiten wurden im Haushaltsjahr 2021 folgende über- und
außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:
I.
Verwaltungshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden 26 (Vj: 33) über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 175.193,46 € (Vj:
82.655,63 €) genehmigt.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von
872.717,01 € (Vj: 312.350,03 €) im Rahmen von sieben (Vj: zehn) über- und
außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.
II.
Vermögenshaushalt
Im
Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin zwei (Vj: acht) über-
und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 10.368,61 € (Vj:
42.358,08 €) genehmigt.
Durch
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in Höhe
von 286.425,12 € (Vj: 608.497,70 €) im Rahmen von sechs (Vj: 15) über- und
außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
Wie auch im
Verwaltungshaushalt konnte die Deckung bei allen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben hergestellt werden.
In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis
Übersicht gem. § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2021