hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt
Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16
Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
II.
Begründung:
An der Musikschule
ist der letzte Schultag vor den Sommerferien, wie in den allgemeinbildenden
Schulen, der 15.07.2022.
Die Kündigungsfrist
endet lt. Satzung vier Wochen vorher.
Um das neue
Schuljahr mit voll besetzten Unterrichtsstunden und Gruppen zu beginnen, werden
ab Ablauf der Kündigungsfrist frei gewordene Plätze neu besetzt, Kurse belegt
und entsprechende Verträge für das kommende Unterrichtsjahr geschlossen.
Ziel ist es, die
Schülerplanung mit dem Eintritt in die Sommerferien abgeschlossen zu haben.
Bei einem
zustimmenden Beschluss für eine Gebührenanpassung müssen Schüler*innen bzw. die
Sorgeberechtigten informiert und eine Möglichkeit zur außerordentlichen
Kündigung eingeräumt werden.
Bei einer
Beschlussfassung in einer zweiten Lesung am 04.07.2022 könnte die
Schülerplanung erst mit dem Ende der Sommerferien einsetzen.
Die Schülerplanung
so zu organisieren, dass zu Beginn des Schuljahres 2022/23 alle Kurse, Gruppen-
und Einzelstunden belegt sind, ist in diesem zeitlichen Ablauf nicht realisierbar.
Zumindest für den Monat September würde ein wirtschaftlicher Verlust entstehen.
Es wird daher die 6.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach
entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3
der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach beantragt.
Die Musikschule
„Johann Sebastian Bach“ ist
unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft der Stadt Eisenach. Sie ist
eine Einrichtung, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unabhängig von ihrer
sozialen und kulturellen Herkunft, an Musik heranführt, Fähigkeiten zum
Laienmusizieren vermittelt sowie musikbezogene Interessen und Begabungen
fördert. Sie bietet jedem Menschen die gleiche Chance für lebenslanges Lernen
und die persönliche Weiterentwicklung und befindet sich damit in
Übereinstimmung mit dem Bildungsleitbild der Stadt Eisenach.
Deshalb sollte
Musikschularbeit immer eine Breitenwirkung entfalten, jedem Menschen den Zugang
ermöglichen und daraus resultierend eine Spitzenförderung betreiben.
An der städtischen
Musikschule arbeiten z. Zt. 17 hauptamtliche und 23 Honorarlehrkräfte. Es
werden mehr als 500 Jahreswochenstunden erteilt. Es gibt ein breites Angebot an
Instrumental- und Vokalunterricht. Man kann aus 25 Instrumenten auswählen, dazu
Gesangsunterricht und Stimmbildung, Musiklehre als Ergänzungsunterricht sowie
11 Ensemblefächer belegen. Für Kinder ab 1,5 bis 7 Jahren stehen
Eltern-Kind-Kurse, musikalische Früherziehung für verschiedene Altersgruppen
und das Instrumentenkarussell als Orientierung zur Auswahl.
Ca. 1000 Schüler
nutzen die Musikschulangebote im Schuljahr, ein Teil von ihnen nutzt mehrere
Angebote.
Die letzte
Gebührenanpassung trat mit dem Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft.
Ein Vergleich der
Unterrichtsgebühren Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft zeigt,
dass sich die Eisenacher Musikschule im Hinblick auf die Gebührenhöhe derzeit
im „Mittelfeld“ unter vergleichbaren Einrichtungen bewegt. (Statistik 2020).
Die vorgesehene
Gebührenanpassung ist damit einerseits eine Anpassung an die
Gebührenentwicklung innerhalb der Thüringer Musikschullandschaft, andererseits
eine Konsequenz aus dem Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach.
Bei der
Gebührenanpassung wurde von zwei Prämissen ausgegangen. Einerseits soll der
Kostendeckungsgrad der Musikschule verbessert, andererseits die finanzielle
Belastung für die Musikschulnutzer, die sich aus der Gebührenanpassung ergibt,
sozial verträglich gestaltet werden.
Die vorgeschlagenen
Gebühren mit einer Erhöhung bewegen sich in einem Jahresbetrag zwischen 110,00
Euro für die Musikalische Früherziehung in den Kindertagesstätten und 630,00
Euro für die instrumentale bzw. vokale Ausbildung im Einzelunterricht.
Dazwischen gibt es
die Möglichkeit von Gruppenunterricht, Klassenunterricht und Ensemblespiel zu
gestaffelten Gebühren.
Erwachsene und
Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises
zahlen einen Gebührenaufschlag.
Die Erhöhung
entspricht einer durchschnittlichen Anhebung um 15 Prozent (mit Rundung).
Unangetastet bleiben
die Sozial – und Geschwisterermäßigung.
Die Zuwendungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket werden anerkannt.
Nach Information des Thüringer Landesverbandes deutscher Musikschulen sind Musikschulen als Bildungseinrichtungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, weshalb diese in der Gebührenbemessung unberücksichtigt bleibt. Einzelne Bereiche der Musikschularbeit könnten unter bestimmten Umständen ab 2023 umsatzsteuerpflichtig werden, doch erreicht die Musikschule in diesen Bereichen nicht die normative Obergrenze, von der ab die Umsatzsteuerpflicht einsetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule
Eisenach
Anlage 2: Fließtext Gebührensatzung für die Musikschule Eisenach
Anlage 3: Gegenüberstellung Gebühren (bisher/neu)
Anlage 4: Gegenüberstellung Haushalt Musikschule mit Gebührenerhöhung
Anlage 5: Unterrichtsgebühren kommunale Musikschulen Thüringens 2020