Betreff
Vergabe der Fördermittel aus der Infrastrukturpauschale 2022
Vorlage
0987-StR/2022
Aktenzeichen
26.920
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2022 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 357.000,00€ entsprechend der anhängenden Prioritätenliste.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2022 357.000€ (357 Kinder  x 1.000,00€). Der entsprechende Bescheid liegt bereits vor.

Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind gem. § 31 Abs. 2 ThürKigaG vorrangig Investitionen in die Kindertagesbetreuung, einschließlich Ausstattungs- und Werterhaltungsmaßnahmen.

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach Vorschlag der Verwaltung auf Antrag der jeweiligen Träger in welcher Höhe gefördert werden sollen.

Einige Mittel sind bereits durch Beschlüsse aus den Vorjahren gebunden.

Für den Anbau an die Kita „Pusteblume“ im Ortsteil Stregda (StR/0073/2019) wurde 2019 eine Förderung von insgesamt 400.000,00€ in vier Jahresscheiben zu je 100.000,00€, beginnend mit dem Jahr 2020 beschlossen. Der Zuschuss hat sich um die Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm Kindertageseinrichtungen 2020 in Höhe von 96.577,00€ reduziert, so dass die Gesamtfördersumme aus der Infrastrukturpauschale 303.423,00€ beträgt. Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Der Träger ist für die Investition in Vorleistung gegangen.

Für die Förderung der Investitionen in den Kindertageseinrichtungen „Spielkiste“, „Wurzelkinder“, „Regenbogenhaus“ und „Haus der kleinen Freunde“ wurden im vergangenen Jahr Anträge auf größere Zuschusssummen gestellt, so dass hier die Förderung in Jahresscheiben, wie in der Tabelle aufgeführt, durch den Jugendhilfeausschusses (JHA 022/2021) beschlossen wurde. Die Träger sind für diese Projekte ebenfalls zum Teil in Vorleistung gegangen.

Weitere Projekte des Thepra Landesverbandes Thüringen e.V. für die Kindertageseinrichtungen „Hoffiknirpse“ und „Zwergenland“ Stockhausen, sowie der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbh für die Kindertagesstätte „Senfkorn“ Neuenhof konnten ebenfalls mit aufgenommen werden. Alle Anträge der freien Träger wurden somit bei der Förderung berücksichtigt. Darüber hinaus werden Mittel für die Digitalisierung in der städtischen Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ sowie für die Modernisierung des Sanitärbereiches und die Anschaffung eines Sonnensegels in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ Hötzelsroda zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2021